Darf man neuerdings gesetzlich 3Monate TÜV überziehen?
Ich habe gehört das man den TÜV 3 Monate ohne Strafe überziehen darf, stimmt das ?
5 Antworten
bei mehr als 2 - 4 Monate zahlst schon beim Tüv 15€ Aufschlag. https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen/
ab 2 - 4 Monate zahlst auch eine OWI von 15€ das steigert sich dann
man lese im Link:
Mehr als zwei Monate : 15 Euro - Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro - Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
@peterobm, dass sind die Owis bzw. Bussgelder und hat nichts mit den 20 % zu tun.
Ja und die 20% beziehen sich auch auf dne Preis des reinen HU Teiles (AU Anteil vorher abgezogen)
Beispiel:
HU incl AU = 100 EUR, HU mit beigesteuerter AU einer Werkstatt = 70 EUR =>
HU incl AU bei mehr als 2 Monaten Verzug: 20% von 70 EUR = 14 EUR
=> HU (incl AU) bei Verzug = 114 EUR
Was besagt denn jener Termin? Schaust Du dazu einfach mal in Deinen Fahrzeugschein. Dieser Termin besagt ganz einfach "Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung". Der Termin 09 / 2016 besagt also ganz einfach nur, dass Du Dir im September einen Termin für die Hauptuntersuchung geben lassen musst.
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden.
Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro
- Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/
Hinzu kommt nach 3 Monaten eine erhöhte Prüfgebühr
Nein, darf man nicht. Kann man aber schon mal machen. Darfst halt nur nicht erwischt werden von der Polizei oder dem Ordnungsamt. Aber auch das wird dann nicht sonderlich teuer. Erst ab 8 Monaten gibt es auch einen Punkt in Flensburg.
Nein wenn er paar Tage drüber ist wirst du darauf aufmerksam gemacht... Aber überziehen darf man den Tüv nicht.
aber sicher, mit Anhänger locker mal ca. 5 Monate gehabt. War nicht fahrbereit ^^
@Mauserls123,von wem wird man denn nach ein paar Tagen darauf aufmerksam gemacht ? Natürlich kannst man die HU überziehen.
Wenn du mehr als 2 Monate zu spät kommst zahlst du 20 % Aufschlag bei den Prüforganisationen.