Darf man nach einem Nachtdienst anschließend direkt einen Frühdienst machen?

13 Antworten

Ich habe auch lange Zeit Nachtwache gemacht. Das, was Du beschreibst, sind keine zwei Dienste, sondern nur ein Nachtdienst mit Überstunden (aus welchen Gründen auch immer).

Für eine andere Person mag das in der Tat Teil eines normalen Dienstablaufs sein. Für Dich sind es eben nur Überstunden.

Man darf vieles nicht!!!!Wo kein Kläger ist, ist auch kein RichterHab auch schon Frühdienst an eine Nacht angehängt, wenn jemand aus der Frühschicht nicht gekommen ist. Bin halt nicht bis zum Dienstende geblieben, sondern nach der "Waschaktion" sprich GrundpflegeHabs überlebt!Wir haben dann den Spätdienst gebeten 2 Stunden früher zu kommen.meistens hat es auch funktioniertMan will ja seinen Kollegen helfen.Es kann ja wirklich passieren, daß man abends gesund ins Bett steigt und sich eine Erkrankung erst im laufe der Nacht bemerkbar macht, wo soll man da noch Ersatz herkriegen!?

Liebe GrüßeHannelore

Darf man - die Frage in welcher Branche wäre vielleicht interessant.

Zaphod38 
Fragesteller
 21.06.2011, 01:28

In der Pflege!

Eigentlich ist das erlaubt, da du ja nur zwei Stunden mehr arbeiten sollst....also von 21:30 bis 8 uhr morgens, oder?10 ,5 Stunden am Stück mit einer entsprechenden Pause mittendrin ist definitiv erlaubt! Erst wenn es über 11 Stunden geht ist es verboten.Ich glaube ab 10 geht das nur mit beidseitigem Einverständnis.

angy2001  21.06.2011, 00:58

Nein, das geht nur, wenn es einen anderweitigen Tarifvertrag gibt (wo andere Ausgleiche oder Bereitschaftszeiten geregelt werden) oder aber die Gewerbeaufsicht einer Ausnahme zugestimmt hat.

sliders930  21.06.2011, 01:05
@angy2001

Natürlich wäre es jetzt wichtig zu wissen welche Branche es ist, ob es noch einen Tarifvertratg oder gar Betriebsvereinbarung vorliegt, die diese Regelung verbietet, aber laut Gesetz sind 10 Stunden immernoch erlaubt + halbe Stunde Pause....:Man schaue bitte hier:

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html

Auszug aus dem text:"*Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer kann jedoch bis zu maximal 10 Stunden täglich beschäftigt werden, wenn die mehr gearbeitete Zeit innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Kalenderwochen (Tarifverträge oder auf Basis von Tarifverträgen geschlossene Betriebsvereinbarungen können den Ausgleichszeitraum abweichend regeln) wieder ausgeglichen wird, so dass durchschnittlich wieder ein 8-Stunden-Tag vorliegt.

Nur ganz ausnahmsweise dürfen die 10 Stunden täglich überschritten werden, wenn z.B. ein Notfall (z.B. Brand, Überschwemmung) oder ein nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Fall (z.B. Rechnerabsturz) oder andere unaufschiebbare Arbeiten vorliegen.* "

angy2001  21.06.2011, 01:07
@sliders930

Schau in § 5 ArbZG, da steht alles drin.

sliders930  21.06.2011, 01:11
@angy2001

Da steht die Ruhezeit drin....Zeit zum nächsten Dienstantritt....hier gehts aber um Überstunden.....§3 ist da Interessanter wo doe 10 Stunden wieder drin stehen