Darf man jemanden im Notfall auch ohne fs fahren?

11 Antworten

Es gibt das Gesetz des Notstandes. Das bedeutet, dass man ein Gesetz brechen darf, wenn dadurch ein höheres Gut beschützt wird und das nicht auf legalem Weg möglich ist.

Das bedeutet, dass wenn du durchs Fenster siehst, wie dein Nachbar im Wohnzimmer umfällt und bewusstlos ist, darfst die Scheibe einschlagen (Sachbeschädigung) und seine Haus betreten (Hausfriedensbruch) um ihm zu helfen.
In diesem Fall darfst du Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch begehen um ein höheres Gut - das Leben deines Nachbarn zu schützen. Ist jedoch 20 Zentimeter neben dran die Terrassentür offen und du hast das gesehen, darfst du die Scheibe natürlich nicht einschlagen.

Anderes Beispiel. Wenn du siehst, wie dein Freund von einem Einbrecher mit einer Waffe bedroht wird und davon auszugehen ist, dass der diesen jeden Moment erschießt, darfst du den Einbrecher auch mit einer Eisenstange K.O.-Schlagen. Auch so, dass sich der Einbrecher sämtliche Knochen bricht usw. Wenn es dir in dieser Lage nicht anders möglich war, deinen Freund zu retten, darf dieser Schlag sogar tödlich sein. Im Zweifel entscheidet ein Richter, ob es dir nicht zumutbar war, diese Situation auch anders zu lösen.

Bei der Sache mit dem Fahren ohne Führerschein, wenn du damit ein Leben retten kannst, ist das auch so.

Aber mir fällt keine Situation ein, in der du mit der Fahrt ohne Führerschein der betroffenen Person mehr hilfst, als in dem du den Rettungsdienst rufst und erste Hilfe leistest. Vor allem, weil dir dann wahrscheinlich durch den nicht Besitz des Führerscheins unterstellt wird, dass du nicht weißt, wie du dich im Straßenverkehr sicher zu verhalten hast und damit kommt noch eine unnötige Gefährdung von Dritten hinzu.

Damit wäre das dann keine Notstand mehr, weil die Gefahren gegenüber dem Nutzen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr stehen.

Wenn es aber eine Situation geben sollte, bei der es absolut keine andere Lösung gibt und die Gefährdung anderer durch deinen Fahrstil nicht zu groß ist, wäre das erlaubt. Aber wie gesagt, fällt mir keine Situation ein, auf die das zutreffen würde.

Eichbaum1963  05.07.2016, 15:28

Aber wie gesagt, fällt mir keine Situation ein, auf die das zutreffen würde.

Mir schon:^^

Irgendwo in der deutschen "Prärie", Fahrer schwebt in Lebensgefahr, Beifahrer hat keine Fahrerlaubnis. Handy hat weit und breit kein Netz oder Akku leer oder gleich ganz vergessen. Hilfe weit und breit nicht in Sicht.

Und nun?

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Aber deine Antwort ist schon sehr gut.

Grundsätzlich ist dies straffrei, sofern es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. 

Legitimiert wird dies durch § 34 STGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html

Hier stößt du schon an das erste Problem. In der Regel gibt es andere Möglichkeiten. So z.B. den Rettungsdienst zu rufen, andere Autofahrer anzuhalten oder sonst wen mit Führerschein zu bitten, sich ans Steuer zu setzen. Ob nun der Rettungsdienst zu dir oder du ins Krankenhaus fährst, ist die gleiche Strecke. Mit Sondersignal dürfte der RTW sogar schneller sein. 

Weiter gibt es ein großes haftungstechnisches Problem. Wenn was passiert, bist du immer der Mops, denn bei einer solchen Fahrt musst du so fahren, dass eine Gefährdung Anderer grundsätzlich ausgeschlossen ist. Wenn es aber gekracht hat, bist du dieser Pflicht nicht nachgekommen. 

Ja, wenn es wirlich KEINE andere Möglichkeit gibt dieser Person schnell zu helfen. Aber NUR dann

Ich möchte jetzt keine Haarspalterei betreiben, aber Du meinst wahrscheinlich wenn Jemand nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, hat man seinen Führerschein irgendwo verloren ist das ja nicht in dem Sinn verboten trotzdem zu fahren.

In den allermeisten Situationen wird es besser sein einen Rettungsdienst zu verständigen, daher würde meistens nicht der rechtfertigende Notstand greifen.

Aber irgendwo am Ende der Welt, zB mit Demjenigen in die Berge gefahren, ohne Möglichkeit zu telefonieren (es gibt nicht nur die Möglichkeit kein Netz zu haben, es gibt auch Menschen die bei solchen Touren ihre Ruhe haben wollen und kein Handy mitnehmen) würde ich den rechtfertigenden Notstand klar erkennen und eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis als legitimiert sehen.

Hallo,

betrachte das Ganze doch mal aus anderer Sicht.

Wenn jemand keine Fahrerlaubnis besitzt ist meistens auch davon auszugehen, dass er kaum bis nicht fahren kann und dass er überhaupt keine Erfahrung und logischer Weise keine Fahrpraxis hat.

Wenn sich diese Person in einer solchen emotionalen und stressigen Situation hinters Steuer eines Fahrzeugs setzt und den Betroffenen neben oder hinter sich hat, sich dabei sich auch noch zu sehr auf diesen konzentriert, dann kann das doch nur schiefgehen.

Da ist es für alle Beteiligten besser und lebenserhaltender, den Krankenwagen / Notarzt zu rufen und sich in der Zeit richtig um den Betroffenen zu kümmern.

Viele Grüße

Michael