Darf man jemanden filmen und dieses Video veröffentlichten, wenn die Stimme von der Person verändert wird und das Gesicht zensiert wird?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt drauf an wen du filmst und wo.

Aufnahmen im öffentlichen Bereich sind in der Regel erlaubt (Ausnahmen wären z.B. wenn die Person sich in einer Zwangslage befindet oder "Hilflos" ist oder wenn die Aufnahme "dem Ansehen der Person" schaden könnte) Nicht erlaubt sind aber Aufnahmen von Personen, die sich in einem "besonders geschützten Raum besonders geschützten Raum" befinden, also z.B. einer Umkleidekabine etc oder z.B. in einer Wohnung, in der Schule, etc. 

Beim Ton sieht das anders aus, hier ist JEDE Aufnahme unzulässig, ganz egal wo wenn der Aufgenommen nicht ausdrücklich vorher der Aufnahme zugestimmt hat!

Wohlgemerkt: hier ist dann schon die AUFNAHME nicht gestattet und kann auch als solches betraft werden, ob du das dann später "verfremden" willst ist unerheblich. Für unrechtmässige Filmafnahmen mit bis zu 2 Jahren Gefängnis, für unrechtmässige Tonaufnahmen mit bis zu 3 Jahren Gefängnis (oder ersatzweidse jeweils mit Geldstrafe)

Nachlesen kannst du das im Strafgesetzbuch:

http://dejure.org/gesetze/StGB/

§201 und §201a

Delfin2021  22.05.2021, 10:02

Wenn Ton rausgeschnitten wird und man die Person wirklich nicht erkennt und sie einverstanden sollte es okay sein. Wenn die Person nicht einverstanden ist, ist es verboten. Ich persönlich würde einfach gar keine Fremden im Internet veröffentlichen

Wenn er damit einverstanden ist - ja.

Wenn er nicht einverstanden ist : unkenntliche Bilder ja, Tonaufnahmen,auch unkenntliche, nein (da würde aber nicht die Veröffentlichung, sondern die Tonaufnahme an sich bestraft).