Darf man in Tschechien das ganze Jahr über Polenböller zünden (zB.: FP3 oder Dum Bum oder so was...)?

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Anders als in Deutschland, ist der Erweb und das Abbrennen von Pyrotechnik in Tschechien ganzjährig erlaubt. So darf Pyrotechnik der Klassen I und II in Tschechien ganzjährig verkauft und abgebrannt werden. Zu beachten ist hierbei, dass erworbene Feuerwerkskörper nur in Tschechien abgebrannt werden dürfen.

Ausgeschlossen ist illegale Ware, die vor allem auf tschechischen Märkten verkauft wird. Illegale Pyrotechnik erkennt man an der fehlenden Pyrotechnikklasse (tschechisch. třída I oder třída II) und am fehlenden CE-Prüfzeichen. Eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) fehlt bei diesen ausländischen Produkten ohnehin. Des Weiteren gilt, das Verwenden von Feuerwerk in Tschechien wird in umliegenden Ortschaften empfohlen um eine mögliche Lärmbelastung der Anwohner zu verhindern. In der Hauptstadt darf Feuerwerk nur auf speziellen Plätze ganzjährig abgebrannt werden.

Feuerwerk der Klasse I darf an Personen die älter als 15 Jahre sind verkauft werden. Feuerwerk der Klasse II nur an Personen älter als 18 Jahre. Feuerwerk der Klasse III und IV ist auch in Tschechien nur für Profis mit einer entsprechenden Erlaubnis erlaubt.

Update 10.04.2014: laut den Angaben der “Tschechischen Zentrale für Tourismus- CzechTourism” bedarf es in Tschechien ebenfalls einer Erlaubnis die bei der jeweiligen Gemeinde angefragt werden muss wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Damit liegt man dann auf der sicheren Seite.

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