Darf man einen Nebenjob haben, wenn man beim Militär ist?
Hi Leute,
ich beginne in 2 Monaten meinen FWD bei der Bundeswehr. Dieser soll erst mal 1 Jahr gehen, danach mal schauen.
Seit 5 Jahren habe ich einen kleinen Nebenjob, den ich eigentlich nicht missen möchte. Von den Arbeitszeiten her ist dieser recht flexibel, also ich kann mir selbst einteilen, wann ich arbeiten möchte. Ist auch nur ein Sommerjob. Von der Kondition her werde ich das trotz Bundeswehr sicher schaffen, wenn auch nur 1x pro Monat, das ist völlig okay.
Mir geht es nur darum, ob das rechtlich denn erlaubt ist. Mein jetziger Chef würde nämlich gerne wissen, ob ich nächstes Jahr noch ab und zu dabei bin oder ob er mich für das Jahr rausstreichen soll. Wie gesagt, mein Dienst beginnt erst in 2 Monaten, daher kann ich dort meinen Vorgesetzten (den ich noch nicht kenne) fragen...
1 Antwort
Es gibt durchaus Soldaten mit genehmigten Nebenbeschäftigungen. Das ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist letztlich alleine, ob die Ausübung des Dienstes dadurch irgendwie behindert wird. In der BW gilt der Grundsatz, dass die Soldaten über ihre Freizeit frei verfügen können sollen.
Wenn du also z.B. an freien Wochenenden als Klettertrainer arbeiten möchtest, kann ich mir kaum vorstellen, dass das abgelehnt wird.