Darf man einen genehmigten alten und abrißreifen Geräteschuppen auf einen Gartengrundstück in Mecklenburg, durch einen neuen etwas größeren Schuppen ersetzen?

5 Antworten

frag beim bau- und grundamt deiner gemeinde nach.

es gibt zwar richtilien für die raumordnungsverfahren und die bebauungsvorschriften, die bundesweit gelten, aber im einzelnen ist die durchführung kommunalangelegenheit.

einen grösseren schuppen als die genehmigte fundamentgrösse darfst du aber ganz sicher NICHT bauen. weil der genehmigte grundriss nämlich im grundbuchamt in der bebauungskarte eingetragen ist. genau wie auch die genaue lage des schuppens.

frag also mal im rathaus, wo du da hinmusst, um das rauszufinden.

Nein, einfach so ersetzen darf man nicht. Es bedarf einer Genehmigung. Das ist eine bauliche Neuerrichtung. Selbst bei Umbau im Bestand kann schon ein Eingabeplan notwendig sein. 

Auf gar keinen Fall abreissen und dann einen Bauantrag stellen. Zuerst die Genehmigung einholen, denn man hat Bestandsschutz. Zuständig ist die Gemeinde/ Stadt, bzw das Landratsamt, wenn es im Außenbereich steht. Du brauchst auf alle Fälle zuerst einen Eingabeplan!!!!!!!

sofern die Scheune Denkmalgeschützt ist wird sich da nichts ändern; alles weitere wirst du beim Bauamt erfahren. Abbruchgenehmigung und Bauantrag für die Neue.

Wer hat genehmigt? Gartenverein? Dann mit dem Vorstand sprechen. Ansonsten Gerätehaus in gleicher Größe bauen.