Darf man ein elektronisches Produkt so einfach verkaufen, wenn es aus anderen Produkten zusammengesetzt ist?
Also klar - alle elektronischen Produkte sind aus Produkten verschiedenster Hersteller zusammengebaut. Wenn ich mir aber jetzt irgendwelche Produkte kaufe, z.B. eine Plastik-Platte, Gewichtssensoren, LCD-Display usw. und daraus ein neues Produkt zusammenbaue, darf ich das einfach so verkaufen oder muss ich da noch mehr beachten? Und was ist, wenn ich elektronische Bauteile aus anderen Produkten ausbaue und in mein Produkt einbaue, z.B. Gewichtssensoren aus handelsüblichen Personenwaagen nehme? Darf ich mein neues Produkt dann auch einfach verkaufen?
3 Antworten
Der Inverkehrbringer in der EU muss sicherstellen, dass die geltenden Normen erfüllt werden und das durch das CE-Kennzeichen bestätigen. Schau dir auch mal deine Pflichten im ProdSG an.
Kommt darauf an, wo. Als Privatverkauf sollte das kein Problem sein, wenn du aber eine höhere Anzahl verkaufst würde ich mich da tiefer informieren
Ich habe es nicht so verstanden, dass der Fragesteller irgendetwas importieren will, ich denke er hat irgendetwas zusammen gebaut. Und da würde ich trotz Gesetzeslage sagen, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn es privat verkauft wird, bekommt wohl kaum jemand das mit und würde rechtliche Schritte einleiten
Ich glaube NEIN
Elektrogeräte die in den Handel kommen brauchen Kennzeichen wie
TÜV
GS Geprüfte Sicherheit
CE Kennzeichen
es soll doch keiner einen Stromschlag durch deine Bastelei bekommen
Nein, auch dann ist er der erste Inverkehrbringer in der EU. Ein Gerät ohne CE darf in der EU nicht verkauft werden. Daher darf man auch keine Geräte privat importieren und dann weiterverkaufen.