Darf man die Polizei rufen wenn man von jemanden absichtlich mit einem Getränk überschüttet wird?

9 Antworten

Hallo,

bei der Aktion handelt es sich um eine Beleidigung durch Gesten nach §185 StGB. Du kannst deswegen die Polizei rufen, ich geh aber mal schwer davon aus, dass sie dich zur Anzeigenaufnahme auf die Dienststelle bitten. Das ist definitiv kein Grund, wieso eine Streife vor Ort anrücken muss.

Um einen Kommentar von dir aufzugreifen:

"Schmerzensgeld": Dein Ernst? Was hat die Polizei mit Schmerzensgeld zu tun?

Polizei verfolgt die strafrechtliche Schiene. Selbst bei einer Verurteilung zu 2 Jahren Haft und 100000 € bekommst du davon: Nichts!

Wenn du Schmerzensgeld willst, musst du das über ein Zivilgericht einklagen. Das hat aber genau 0,0 mit der Polizei zu tun. Im Übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass es für eine Beleidigung dieser Art kein Schmerzensgeld gibt ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falls du den jenigen nicht kennst und er dir seinen Ausweis nicht zeigen will, kannst du die Polizei zur Personalienfeststellung bitten, denn du hast einen zivilrechtlichen Anspruch an dein Gegenüber.

Eine Anzeige wegen tätiger Beleidigung halte ich jedoch für mehr als weit her geholt und würde nie und nimmer bearbeitet, sondern direkt auf den Privatklageweg verwiesen.

Rein von der n der Sache her ja, da hier Straftaten begangen wurden (Beleidigung und Sachbeschädigung), die du zur Anzeige bringen kannst. Ist dir der Täter namentlich (mit Adresse) bekannt, besteht dazu jedoch kein Anlass, da eine Personalienfeststellung der Polizei hier überflüssig ist und die Anzeige auf einer Dienststelle gemacht werden kann. So kann die Polizei sich dann auch um Dinge kümmern wo sie wirklich gebraucht wird.

ja ...wenn du Zeugen hast,,,kannst du sicher anzeigen

furbo  08.03.2019, 07:04

Weswegen?

Dommie1306  08.03.2019, 07:17
@furbo

Beleidigung? Zumindest wenns Absicht war? Nur eine Idee, kann auch falsch sein :D

furbo  08.03.2019, 09:01
@Dommie1306

Tätliche Beleidigung wäre möglich, aber da reicht das Nassmachen alleine nicht aus.

Dommie1306  08.03.2019, 09:22
@furbo

Ha, ich hab was!

Der Glas"halter" ist ja für seinen Inhalt verantwortlich. Und wenn er besser aufgepasst hätte, wäre nichts passiert. Er hat aber es unterlassen, gut aufzupassen.

Deswegen: Fahrlässige Beleidigung durch pflichtwidriges Unterlassen in Garantenstellung! :D:D:D:D:D

Aber ernsthaft: Wenn wir auf einer Party sind und ich dich nicht mag und ich dir deswegen ein Glas Orangensaft absichtlich in das Gesicht kippe, würde ich zumindest mal eine Beleidigung prüfen... aber da schlägt vielleicht wieder der Bayern in mir durch, ist ja bekannt, dass wir hier alles dezent "überbewerten"...

furbo  08.03.2019, 11:13
@Dommie1306

Na ja... Wenn der eine Bayer dem anderen Bayern den Inhalt seiner Maß über den Kopf schüttet, wird der Gebadete sicherlich nicht die Polizei rufen um eine Beleidigungsanzeige zu erstatten. Er wird die Beleidigung wahrscheinlich an Ort und Stelle ahnden...(würd ich übrigens auch nachen).

Es gab hier und da mal einen Ministerpräsidenten, der sagte, dass das halt bayerische Art wäre.

Du darfst immer die Polizei rufen;)

QQwertz123  08.03.2019, 00:11

Nope