Darf man das als Hausbesitzer?

8 Antworten

Ein Haus hat keinen Denkmalschutz, es steht ggf. unter Denkmalschutz.

Aber auch ein "normales Haus" kannst du nicht nach Gutdünken verändern. Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden, ebenso ggf. bauliche Auflagen, von Statik und Co. sprechen wir noch gar nicht.

Reinstellen kannst du, was du willst. Im Garten gibt es v.a. bzgl. des Baumbestands Auflagen.

Hängt immer davon ab was du vor hast.

Baum Fällen, Gartenlaube, Anbau ans Haus... Alles mit Genehmigungen und Bürokratie verbunden, welcome to Germany

Jerne79  19.03.2018, 22:23
welcome to Germany

Ach, ich für meinen Teil lebe ganz gerne in einer Welt, in der dafür gesorgt wird, dass ein Haus vernünftig gebaut wird und im Brandfall nicht die halbe Nachbarschaft gleich mit abfackelt.

Entgegen der landläufigen Meinung sind bauliche Auflage nicht zweckbefreit. Sie dienen nicht der Schikane.

KarlRanseierIII  19.03.2018, 22:46
@Jerne79

Grundlegend ist das richtig und auch nicht auf DE beschränkt (entgegen ladläufiger Meinungen).

Allerdings gibt es in einigen Bereichen einen Ermessensspielraum, der je nach Laune genutzt wird. Das dürfte IMHO nicht passieren.

Es gibt eine Menge Regelungen über alle Verwaltungsebenen hinweg.

Also nein, du kannst nicht tun, was Du willst, Du hast Dich selbstverständlich an geltendes Recht zu halten.

Wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, musst du dich nur informieren, ob man für Fenstervergroesserung, Grundstückseinteilung usw. Antrag stellen muss. DenkmalErhalten trifft dann nicht zu.

Monianka  20.03.2018, 01:55

Autokorrektur Fehler, GRUNDSTUECKSEINFRIEDUNG

Du darfst das Haus unter Umständen nicht einmal in der Farbe streichen, in der du gerne möchtest. In manchen Gemeinden gibt es sogar dafür Regelungen.

KarlRanseierIII  20.03.2018, 12:11

Und man darf auch nicht den Bebauungsplan und ggf. Teilungserklärungen vergessen, die entsprechendes festlegen können. (bezüglich der äußeren Gestalt)