Darf man als Tourist/Besucher ins Krankenhaus wenn man in Norwegen ist?

7 Antworten

Du kannst in der Regel alle medizinischen Angebote wahrnehmen, aber abhängig von deiner Auslands Kranken Versicherung es selbst zahlen oder zumindest vorstrecken.

Hast du andere Beschwerden als Husten, Schnupfen, Heiserkeit und meinst, einen Arzt zu Rate ziehen zu muessen, kannst du die Telefonnummer 113 anrufen. Das ist das medizinische Nottelefon. Aerztlichen Bereitschaftsdienst, wenn es dringend ist und Arztpraxen bereits geschlossen sind: Tel: 116 117

Ausserdem bekommst du in jeder allgemeinmedizinischen Praxis sofort oder noch fuer den Tag einen Termin, wenn du am Telefon ernsthafte Beschwerden aeusserst. Entweder der Allgemeinmediziner kann dir helfen oder er ueberweist dich nach Abklaerung direkt an ein Krankenhaus.

Es gibt zwar die europaeische Versichertenkarte (muss bei der KK beantragt werden), aber geh vorsichtshalber davon aus, dass du die Behandlung erst einmal selbst bezahlen musst. Du kannst dann die Rechnung bei deiner deutschen Krankenkasse einreichen und bekommst deine Kosten entweder ganz oder teilweise erstattet.

Hallo Mew29,

aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. :-) Daher beziehe ich mich einfach einmal auf beide Situationen.

Bist du Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse? Dann übernimmt deine Krankenkasse i.d.R. nur die Behandlungskosten im europäischen Ausland, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können (medizinisch notwendige Leistungen) und welche auch im Heimatland in der Höhe entstanden wären. Die Leistungsdauer und der Umfang
richten sich nach den Rechtsvorschriften des Urlaubslandes.

Mitglieder Gesetzlicher Krankenkassen besitzen die sogenannte europäische Gesundheitskarte. Diese ersetzt in den meisten europäischen Ländern den Auslandskrankenschein. Du kannst grundsätzlich wählen, welchen Arzt du im Ausland aufsuchst. Der Arzt rechnet die Behandlung i.d.R. mit der ausländischen Krankenkasse ab und diese anschließend mit deiner Krankenkasse.

Aber Achtung: Je nach den Regelungen des Urlaubslandes fallen für dich Eigenanteile oder Zuzahlungen an! Bei Zahnbehandlungen ist die Kostenübernahme ausländischer Krankenkassen meist sehr eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.

Es ist daher immer sinnvoll zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung zu vereinbaren. Dadurch
werden z. B. auch privatärztliche Behandlungskosten und die bessere
Unterbringung im Krankenhaus abgesichert. 

Auslandsreisekrankenversicherungen kommen i.d.R. auch für schmerzstillende Zahnbehandlungen auf. Weiterhin besteht Versicherungsschutz für einen medizinisch notwendigen / sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Diese Kosten sichert die Gesetzliche Krankenkasse unabhängig davon, wohin du verreist nicht ab!

Bist du privat krankenversichert? Dann ist der Leistungsumfang im Ausland vom Tarif abhängig. I.d.R. zahlen die privaten Krankenversicherungen jedoch innerhalb Europas für einen zeitlich unbegrenzten Reisezeitraum. Achtung: Es gibt auch spezielle Tarife, bei denen die Auslandsleistungen teilweise eingeschränkt sind! Am besten klärst du das vorab mit deiner privaten Krankenversicherung ab.

Erkrankst du im Ausland, zahlst du die verschriebenen Medikamente und ambulanten Behandlungen in Vorkasse und reichst
hinterher die Rechnungen bei deiner Krankenversicherung ein. Wichtig: Bitte achte darauf, dass die Diagnose auf der Rechnung aufgeführt wird, damit im Nachhinein auch der Behandlungsgrund für deine Versicherung nachvollziehbar ist. Musst du stationär behandelt werden, wendest du dich am besten zur Klärung der Kostenübernahme direkt an deine Krankenversicherung. 

Auch wenn private Krankenversicherungen i.d.R. einen umfassenderen Auslandsschutz anbieten als Gesetzliche Krankenkassen empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung.

Viele Grüße

Anna vom Barmenia-Team

Wenn man als Urlauber im Ausland ist wird man dort seinen Hausarzt nicht finden, sondern sollte einen Allgemein-Mediziner aufsuchen.

Welche Behandlungen, bzw. Krankenhausaufenthalte bezahlt werden, kommt auf die entsprechende Krankenversicherung an die besteht, bzw. auf die Auslandsreisekrankenversicherung die man abgeschlossen hat.

Wenn man die notwendige Versicherung nicht hat, ist es möglich, dass man alle Kosten selbst bezahlen darf.

Musst du selbst bezahlen. Manche Krankenkassen haben aber Tarife soweit ich weiß, die dann die anfallenden Kosten übernehmen. Im Endeffekt zahlst du es ja trotzdem, weil du den Tarif bezahlst, ist aber evt. günstiger.