Darf ich, Sohn, als gestzlicher Betreuer meines Vaters bei dessen Zwangsversteigerung mitbieten?
Mein Vater befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Beide streiten um ein Haus. Dieses gehört beiden zu 50%. Da sie sich bisher nicht einigen konnten das Haus zu verkaufen, ist nun ein Verfahren zur Zwangsversteigerung eingeleitet worden. Nun ist mein Vater allerdings durch einen Schlaganfall nicht mehr geschäftsfähig, so dass ich, Sohn, als sein gesetzlicher Beträuer eingetragen bin. Nun meine Frage: Darf ich als gesetzlicher Betreuer meines Vaters im Rahmen einer Zwangsversteigerung mit auf dieses Haus bieten?
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.
9 Antworten
Wenn du den Aufgabenbereich "Finanzen" hast, dann wäre es ein Insichgeschäft, das nicht zulässig ist.
Wende dich an das Gericht, sag, dass du mitbieten willst. Dafür könnte dann ausschließlich in diesem Rahmen ein anderer zusätzlicher Betreuer für eine kurze Frist bestellt werden.
Wenn er die Finanzen verwaltet, Vermögenswerte in rechtlicher Vertretung veräußert und diese gleichzeitig selbst erwirbt, dann ist das nach meinem Verständnis ein Insichgeschäft.
Und egal - auf jeden Fall sollte mit dem Gericht Rücksprache genommen werden.
Das fragt sich noch ...
Ich denke, du brauchst hier eine rechtssichere Auskunft und die bekommt du von einem Anwalt oder vom Bertreuungsgericht. Du kannst dich bei einer so wichtigen Sache doch nicht auf die Ideen von Laien verlassen.
Möchtest du selber bieten oder für den Vater aufgrund der Vollmacht ?
Selber bieten ist kein Problem, aber ob die Vollmacht reicht für einen Immoerwerb, oder das im Interesse des Vaters wäre, müsstest du wohl vorher beim Amtsgericht klären.
Ich würde an deiner Stelle selbst bieten. Für den Vater zu bieten erscheint mir nicht sinnvoll; Dein Vater könnte auch einen Verzicht auf die Zuteilung machen, dann müsstest du nur die Hälfte zahlen!!! Hatte ich schon mal. Man konnte ein Hohes Gebot abgeben. Ging recht gut, wenn man es dem Rechtspfleger vorher sagt.
Hatte Unterstützung von der Schutzgemeinschaft für Bank u Spkkunden eV
Sehe hier kein Problem.
Du triffst keine Entscheidung, wer den Zuschlag erhält oder zu welchem Preis, somit bist du an dem Verkauf der Immobilie nicht als Vertreter beteiligt und es liegt kein insich Geschäft vor.
Du kannst also sowohl in deinem Namen als auch in dem Namen deines Vaters mitbieten. Lediglich nicht in beiden Funktionen gleichzeitig.
Er trifft auf der Seite des Verkäufers/ Versteigerers ja keine Entscheidung, gibt dort keine Willenserklärung für seinen Vater ab. Wo siehst du hier ein Insich-Geschäft?