Darf ich privat Alkohol verkaufen?

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Du darfst z.B. nur FSK / USK 18 Artikel als gewerblicher Händler verkaufen. Und das ist schon ein riesiger Aufwand, weil die Ware nicht so einfach verschickt werden darf.

Der beschriebene Alkohol ist nur an Käufer erlaubt die bereits 18 Jahre alt sind. Somit wirst du als Privatperson gar keinen Alkohol Online verkaufen dürfen. Ich denke mal, das ein Ebay Angebot sowie gekickt wird und sich somit der Versuch erledigt hätte. Ob es eine Straftat ist als Privatmann solch einen Artikel einzustellen...........? Für den gewerblichen Händler gibt´s def. Strafen wenn er sich nicht an die Regeln hält. (Egal ob Online oder im Ladengeschäft.)

Gruß Nino

baindl  10.09.2014, 12:32
Ob es eine Straftat ist als Privatmann solch einen Artikel einzustellen...........?

Ja, da das Jugensdchutzgesetz für jeden gilt.

Nach § 9 des Jugendschutzgesetzes ist es untersagt, Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche abzugeben.
chanfan  10.09.2014, 12:49
@baindl

Ich meinte nicht das verkaufen generell. Ich meinte eigentlich "das Angebot Einstellen" an sich. Dazu habe ich noch nichts gehört.

Gruß Nino

Kanini 
Fragesteller
 11.09.2014, 11:52
@chanfan

O.k. danke für alle Antworten. Der Whiskey und die restlichen Sachen gehen durch den Abfluss.

Wer sollte Dich daran hindern?

Es ist doch egal, so lange es nicht die Falschen erfahren ist doch egal, ob es erlaubt ist, oder nicht ?

Littlefoot0987  10.09.2014, 11:38

sehr schlau , dass hier öffentlich zu posten.. kann ja keiner mitlesen ;-)

baindl  10.09.2014, 11:38
Wer sollte Dich daran hindern?

Der Staatsanwalt.

Kanini 
Fragesteller
 10.09.2014, 11:41
@baindl

"Alles ist erlaubt, solange man nicht erwischt wird" ist sowieso nicht mein Motto. Deswegen frage ich ja.

DesWissensWert  10.09.2014, 12:54
@Kanini

Ich verstehe gerade das Problem nicht.... Es ist denkbar schwer, sich bei solchen Fragen nicht dazu hinreissen zu lassen, derartige Kommentare zu äußern.

Wenn man den hoffentlich jetzt ersichtlichen ironischen Touch meines Kommentars mal ausblendet, komme ich zu den Reaktionen:

" sehr schlau, dass hier öffentlich zu posten, kann ja keiner mitlesen! "

Sehr richtig. Entschuldige, dass ich nicht mehr schreibe, aber das würde zu einer themenfremden Grundsatzdiskussion inpuncto Überwachung führen und das hilft wohl keinem.

" Der Staatsanwalt "

Ich bin mir sicher, meine Worte so gewählt zu haben, dass in meiner Aussage die Möglichkeit gleich Null ist, dass irgendein Staatsanwalt davon Wind bekommt. Aber natürlich besteht außerhalb des Kommentars durchaus die Möglichkeit. Man weiß ja nie, wie das Leben so spielt. ^^ Wobei die Chance dess eben jener Wind davon bekommt höher, wenn man es online postet. ^^ Das aber nur ganz am Rande stehend.

" Alles ist erlaubt usw "

Es ist auch nicht mein Motto. Aber rückwirkend ist es doch zutreffend. So lange keiner merkt, was man tut, gibt es keine Verbote...

Das aber nur nebensächlich, denn zum Schluss weise ich noch einmal darauf hin, dass es ein kleiner Spaß meinerseits war, der ohne Anspruch einer Reaktion geäußert wurde und in stillem Verbleib im Überfluss hilfreicher Antworten untergehen sollte.

Wenn du bei Ebay verkaufst, dürfte das kein Problem sein. Dort dürfen ohnehin nur Leute Geschäfte machen, die volljährig sind. Wenn die Eltern ihre Kinder ranlassen, ist das denen ihre Sache. Verkaufen würde ich dort in jedem Fall probieren.