Darf ich mit einem Traktor in die Innenstadt?
Servus erstmal. Ich hab grad den T Führerschein gemacht und hab auf mienem Hof einen Traktor. Jetzt kam mir in denn Sinn, dass ich nicht mehr mich jeden morgen in die überfüllte U-Bahn zwengen will und ich doch ganz easy mit dem Bulldog fahren könnte. mal abgesehen davon dass es doch ein ganz guter hingucker ist. Aber darf ich das überhaupt? Ich weiß nicht genau, manche sagen ja, manche nein. Kennt sich vielleicht einer aus?
6 Antworten
Ja, ist sogar ganz angenehm, da du eine bessere Übersicht hast als ein Autofahrer. Und sofern du einen Frontlader hast und diesen absenkst wirst du auch nicht abgeschleppt - was dir beim Falschparken einiges an Gebühren spart.
... fairerweise muß ich aber sagen, daß bei einer grünen Nummer und unter gewissen Umständen, das Finanzamt nicht sonderlich erfreut darüber ist.
Hallo
darfst du nicht!
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t_neu.htm
wenn z.B dein Acker auf der anderen Seite der Stadt wäre dürftest du durch die Stadt fahren wenn du auf dem Acker eine Arbeit hättest.
Aber nur solange du ein LOF- Kennzeichen besitzt. Das steht für Land / Forstwirtschaft. (grünes Kennzeichen). Maschinen mit diesem Kennzeichen sind Steuerbefreit. Dürfen dadurch aber auch nur in dem Bereich eingesetzt werden. Dann brauchst du ein schwarzes Kennzeichen. Dann zahlst du zwar Steuern, kannst aber nur noch vom Geschwindigkeitsminimum, von Gewichtsbegrenzungen und dergleichen aufgehalten werden.
Wenn du ganz sicher sein willst, fragt doch mal bei deinem Fahrlehrer/ bzw. in der Fahrschule nach, da kann man dir mit sicherheit sagen ob und wo du mit dem T-Führerschein fahren darfst.
Ich fahre mit meinem Traktor auch mal gerne durch das Einkaufs-Center. Ist ein echter Hingucker!
Frag doch einfach mal bei der Polizei nach.