Darf ich mit dem T Führerschein zum Angeln fahren?

5 Antworten

Ich möchte noch was anfügen zu den bisherigen Antworten.

Fendt GT? Welches Baujahr, welcher Motor? Ab 1960 erreichte die "Maschine" 30 km/h, ab etwa 1968 gab es den GT F 250, mit einem noch stärkeren Motor, und mehr Geschwindigkeit. Ab 1990 (immerhin auch schon 30 jahre "alt") gab es Modelle mit mehr als 80 PS.

Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Schlepper nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden. Wenn das der Fall wäre, dürftest du ihn nicht mal im Bereich "landwirtschaftliche Nutzung" fahren. Kannst mal hier zwischen T und L nachlesen.

https://www.agrarheute.com/technik/ackerbautechnik/fuehrerscheinklassen-regeln-518405

Fischwirtschaft gehört ja auch zur Landwirtschaft fällt das da auch darunter?

Es ist sicher keine "Fischwirtschaft", wenn du mit einer Angel einen Fisch aus dem Wasser ziehst und bei einer Kontrolle dann angibst, dass du eine Zugmaschine benötigst, um diesen einen Fisch und diese eine Angel zu transportieren.

Davon abgesehen wäre echte Fischzucht ein zulässiger LoF-Zweck:

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.

Abgesehen vom Fahren ohne Fahrerlaubnis hast du dich noch wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht, da dir ja wahrscheinlich ein grünes, steuerbefreites Kennzeichen zugeteilt wurde, mit der Bedingung, dass du es nur für LoF-Fahrten nutzen darfst. Fährst du damit privat, ist für den gesamten Monat die reguläre KFZ-Steuer zu entrichten, so als ob der Traktor als LKW zugelassen wäre.

nein,ist keine landw.tätigkeit und nur dazu ist der T erlaubt

Das dürfte keine landwirtschaftliche Nutzung sein. Mit der Verwarnung bist du da gut davon gekommen....

Solange Du damit Dein Einkommen gewinnst ja. Ansonsten nein.