Darf ich mit Braungeld bezahlen?

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Niemand ist verpflichtet, mit Dir einen Kaufvertrag einzugehen.

Nennt sich Vertragsfreiheit.

Zu welchen Bedingungen ein Kaufvertrag eingegangen wird, ist stets Verhandlungssache - jedoch müssen beide diesen Bedigungen zustimmen.

Stimmt einer den Bedingungen nicht zu, kommt auch der Vertrag nicht zu stande.

Die Verkäuferin hat es abgelehnt, da Braungeld ineffektiv ist. Es kostet zudem mitterweile Geld, wenn dies zur Bank getragen wird.

Darum will sie es nicht und ja klar, die kann wollen, als Bedingung im Kaufvertrag, dass der vertragspartner seine Schuld in einer Stückelung beleichen sollte, welche ihr keine Nachteile bringt.

Da Du dazu nicht in der Lage warst, ist der Kaufvertrag nicht zu stande gekommen, wurde vom Verkäufer abgelehnt.

Kann der machen, jederzeit, auch ohne Begründung. Der kann sagen: "Nö, ich hab kein Bock Dir was zu verkaufen, ich will nicht."

Sie dürfen ablehnen. Bis zu einer bestimmten Summe müssen sie das annehmen. Darüber hinaus nicht.

Früher gab es nur eine einzige Einschränkung im Handel, ansonsten konnte Kleingeld an der Kasse abgelehnt werden: Brautschuhe.

Die wurden traditionell mit Klimpergeld bezahlt, in manchen Gegenden sogar nur mit Pfennigen (heutzutage nähme man Cents).

Ob es da eine offizielle Regelung gibt, weiß ich nicht.

Allerdings ist es mir schon mehrfach passiert, dass die Kassiererinnen ganz froh waren, wenn sie Kleingeld bekamen, weil sie dann kurz vor ihrem Schichtende keine ganze Rollen mehr aufmachen mussten. Daher frage ich vorher immer nach.

germanils  10.04.2019, 17:36

Auch für Brautschuhe musste niemand Unmengen Klimpergeld annehmen...

Thirteeen  10.04.2019, 17:38
@germanils

War noch in den 90ern üblich und wurde auch gemacht.

Kleingeld Wie viele Münzen müssen Verkäufer annehmen? Verkäufer sind nicht dazu verpflichtet, viel  Kleingeld von ihren Kunden anzunehmen. Bei einer einzelnen Zahlung müssen nur maximal 50 Münzen entgegen genommen werden. Der Bundesverband deutscher Banken in Berlin weist auf eine entsprechende EU-Verordnung hin.

Quelle

Thirteeen  10.04.2019, 17:21

Siehste mal, und ich dachte es ei vom Betrag abhängig. Wieder was gelernt. Danke.

Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 MünzG (des Münzgesetzes) ist die Kassiererin nicht verpflichtet mehr als 50 Münzen anzunehmen.

Wenn du also weniger als 50 Münzen hattest, müsste sie das Geld annehmen. Wenn du mehr Münzen dabei hattest, darf sie das Geld ablehnen.