Darf ich mit 16 Jahren mit einem Radlader (Höchstgeschwindigkeit 16km/h) im Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen?

6 Antworten

Ein Radlader ist ein Fahrbagger, und somit auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Für selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer bbH bis 25 km/h reicht die Fahrerlaubnis der Klasse L.

Außerdem erforderlich: Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von Baumaschinen-Radladern. Ist die Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Benutzung aller kraftbetriebenen Baumaschinen gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaften.

Das Fahrzeug benötigt eine Betrieberlaubnis, ist aber zulassungsfrei. Deshalb von der Kfz- Steuer befreit. Versicherungspflicht besteht nur, wenn die bbH größer als 20 km/h ist.

Auch ein amtliches grünes Kennzeichen ist nicht erforderlich, da bbH unter 20 km/h. § 4 Abs. 4 Satz 1 FZV ist allerdings zu beachten.

TransalpTom  04.04.2017, 19:34

Außerdem erforderlich: Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis) zum Führen von Baumaschinen-Radladern. Ist die Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Benutzung aller kraftbetriebenen Baumaschinen gemäß den Richtlinien derBerufsgenossenschaften.

Nur, wenn er gewerbsmäßig mit der Maschine arbeiten will.

Zum Führen im Strassenverkehr ist dieser Nachweis nicht erforderlich.

siggibayr  05.04.2017, 07:24
@TransalpTom

...... er hat ja nicht konkretisiert, wie seine Teilnahme am Straßenverkehr aussieht. Denn nur rumfahren kann auch als Behinderung der Allgemeinheit ausgelegt werden. Ich stell mir gerade vor, wie er mit dem Radlader auf der Kö in Düsseldorf immer auf und abfährt, nur so zum Spaß -ohne Auftrag-. Da kriegt er ganz sicherlich Schwierigkeiten.

Besitzt du einen Führerschein für das Fahrzeug?

Ist das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zugelassen?

Wenn ja, dann ja.

RainerB76  04.04.2017, 11:31

Unter 20Km/h benötigt eine Baumaschine im öffentlichen Verkehr keine Zulassung...

drehhmoment  04.04.2017, 11:32
@RainerB76

Somit hat sie ja die Zulassung.

RainerB76  04.04.2017, 11:36
@drehhmoment

Somit hat sie die Zulassung eben nicht, weil sie zulassungsfrei ist... ;-)

drehhmoment  04.04.2017, 11:37
@RainerB76

"die Zulassung" hätte ich besser schreiben sollen.

Unter gewissen Voraussetzungen ja.

Ein Radlader ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Mit dem Führerschein Klasse L darfst du einen Radlader mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h bewegen.

Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h musst du für diese Maschine eine gültige Betriebs- oder Einzelbetriebserlaubnis vorweisen können.

Wenn der Ausbildungsbetrieb es fordert / es während der Ausbildung notwendig ist, du die Fahrerlaubnis und eine nachgewiesene Einweisung auf diesem Gerät hast, sollte dem nichts entgegenstehen.

Private Nutzung ist meines Wissens verboten.
Der, dem dieser Radlader gehört, müsste erklären können, aus welchem Zweck du dieses Gerät im öffentlichen Straßenverkehr nutzt.

migebuff  04.04.2017, 12:12

Das gilt für Zugmaschinen. Bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen findet sich die Einschränkung nicht.

§6 FeV

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

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