Darf ich mit 14 Jahren ein Leatherman Multitool Messer mit mir führen?
Wie oben schon gefragt,das Messer hat eine Feststellkliunge, zählt es trotzdem als Werkzeug und darf ich es mit 14 Jahren mit mir führen ?
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
3 Antworten
Hi, ich hatte mich mal bezüglich Messer und Waffenrecht genauer informiert, und mir wurde damals aus (absolut) zuverlssiger Quelle gesagt, dass für die Marke Leatherman (und nur für die original Leatherman) ein Sonderrecht besteht, weil die nicht als Messer gelten, sondern als Werkzeugkasten. Das war allerdings noch vor dieser schwachsinnigen Regel, dass man keine Einhänder haben darf, ich weiß nicht ob sich seit dem bezüglich der Leatherman etwas geändert hat. Aber diese alte Regel ist sehr komfortabel, da du rein rechtlich kein Messer mit dir führst.
Das Alter spielt beim Führungsverbot nach §42a Waffengesetz keine Rolle. Von daher gibt es keine Probleme.
Insgesamt gilt ein Multitool zwar als Werkzeug, aber eine einhändig zu öffnende feststellbare Klinge gibt auf jeden Fall Diskussion. Das Problem: je nachdem, wie der Cop, der Dich aufgreift es sieht, ist das Teil (erstmal) weg.
Tipp: Wenn Du kontrolliert wirst, sag den Cops direkt, das Du das Tool dabei hast, wofür Du es benutzt und sei dabei höflich. Dann wird er Dir das Teil vermutlich wegen berechtigtem Interesse durchgehen lassen (was zwar genau genommen nicht der Fall ist, aber das ist halt der "Gummiparagraph").
Und wenn ich das Teil zum Campen oder Schnitzen verwende,wie ist es dann ?
Es gibt genug Leatherman-Tools, die eine nur zweihändig zu öffnende Klinge haben. Nimm eines davon und spar dir den Ärger.
Wobei das Sidekick eine wirklich gute Mischung an Tools hat.
Ich persönlich laufe mit einem Juice C2 rum - da gibt's keinen Ärger und das Teil passt in die Bux und man kann recht gut mit Schnitzen.
berechtigtes Interesse und es ist allgemein anerkannt.
Ja, zumindest die Versionen, bei denen sich die Messerklinge nicht einhändig öffnen läßt.
Mal an alle, die mit 'nein' gestimmt haben: Eine Begründung dafür wäre auch nicht schlecht.
Stimmt.. Der § 42a WaffG ist ein sehr gutes Beispiel für eine gut gemeinte (?), aber sehr schlecht gemachte gesetzliche Regelung.