Darf ich meine Bachelorthesis früher abgeben? - Interpretationsspielraum?
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"> Der Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelor-Thesis beträgt zwölf Wochen." ####
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"> Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bachelor-Thesis innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit einmal um bis zu vier Wochen verlängern."
Bedeutet das, dass ich genau nach 84 Tagen abgeben muss? Also keinen Tag früher oder später? Es findet sich abgesehen von den Zitaten oben kein weiterer Satz in der Prüfungsordnung der bei der Beantwortung der Frage helfen würde.
Darf ich nun früher abgeben oder nicht? Das Prüfungsamt ist sich uneinig und die neue Prüfungsausschussvorsitzende ist der Meinung, dass nicht früher abgegeben werden darf.
Vielleicht findet sich hier jemand der absolut schlüssig begründen kann, wie dieser Absatz der Prüfungsordnung hinsichtlich meiner Frage zu beantworten ist.
Vielen lieben Dank!
1 Antwort
Wenn das nicht ausdrücklich in der Prüfungsordnung geregelt ist, hat eben die Vorsitzende des Prüfungsausschusses das letzte Wort - wobei es sich mir nicht erschließt, warum man eine Bachelorarbeit nicht früher abgeben darf. An den meisten Hochschulen ist das sicher kein Problem. Am besten sprichst du nochmal in Ruhe mit der Vorsitzenden. Anhand der zwei Absätze, die du oben zitierst, lässt sich die Frage jedenfalls nicht beantworten.
Nein, ich interpretiere den Abschnitt gar nicht. Darin steht nichts über frühere Abgabetermine.
Hallo Haeppna,
vielen Dank für deine Antwort. Bei allen anderen Studiengängen an meiner Hochschule darf die Bachelorthesis früher abgegeben werden. Etwas merkwürdig ist auch, dass der Prüfungsausschuss für meinen Studiengang ganz neu gegründet wurde und sie alleiniges Mitglied darin ist. Einem Kommilitonen von mir hat sie die frühere Abgabe nach 9 Wochen verweigert und dabei auf den oben zitierten Passus verwiesen. Er durfte dann aber schlussendlich nach 11 Woche abgeben. Meiner Meinung nach hat sie durch dieses Vorgehen die Klarheit des zitierten Satzes aus der Prüfungsordnung selber schon ausgehebelt. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass sie alleine willkürlich entscheidet wer seine Arbeit abgeben darf und wer nicht. In dem Forschungsinstitut in welchem ich die Arbeit schreibe wurde mir Rückendeckung zugesagt. Allerdings sagen auch die, dass sie als Prüfungsausschussvorsitzende am längeren Hebel sitzt.
Du scheinst aber, wie auch alle anderen mit denen ich gesprochen habe, den Abschnitt auch dahingehend zu interpretieren, dass ich meine Arbeit früher abgeben darf. So klar wie sie behauptet ist es also nicht.
MfG Jesper