darf ich jüngeren bier kaufen?

15 Antworten

Ich bin etwas überrascht, dass hier andauernd von strafbar gesprochen wird. Ist es nämlich nicht, sondern allerhöchstens eine ordnungswidrigkeit, die aber einen Nichtkaufmann nicht betrifft. Die Antworten hier sind demnach alle falsch!

verliebt15 
Fragesteller
 23.07.2010, 22:34

also? darf ich es und die polizei darf nix machen??

ich finde es ok wenn du es nich machst macht esein anderer wenn ich 16 bin werde ich auch anderen alc kaufen, wie sie es für mich gemacht haben. ja du machst dich strafbar wenn du offen erwischt wirst aber es bleibt warscheinlich bei einer mündlichen verwarnung.

Aronphoenix  24.07.2010, 09:31

Nö, macht er nicht.

Da du als Privatperson nicht Adressat der in Rede stehenden Norm bist, kommt eine Owi vorliegend nicht Betracht !

verliebt15 
Fragesteller
 25.07.2010, 12:26

was??

Du könntest dich nicht strafbar machen. DU MACHST DICH STRAFBAR !!!

Aronphoenix  25.07.2010, 13:49

Kann er gar nicht.

Im Jugendschutzgesetz ist nur von "Gaststätten", "Verkaufsstellen" und "Öffentlichkeit" die Rede. Zu Hause kann man theoretisch machen was man will.

Mein Rat: Lass es trotzdem bleiben.

verliebt15 
Fragesteller
 23.07.2010, 22:36

emm wie komisch es auch klingt dien zuhause ist auch öffentlichkeit...

hat mir mal so ein polizist in der schule gesagt... komisch aber war..

heinmueck  23.07.2010, 22:38
@verliebt15

Das hast entweder du oder (unwahrscheinlich) der Polizist falsch verstanden. "Zu Hause" ist niemals "Öffentlichkeit".

verliebt15 
Fragesteller
 23.07.2010, 22:42
@heinmueck

ich schwöre es dir ! das hat der polizist geaagt

heinmueck  23.07.2010, 22:47
@verliebt15

Du brauchst nicht schwören.

Es spielt auch keine Rolle, was der Polizist gesagt hat - richtig ist, dass deine Wohnung nicht öffentlich ist. Wäre sie es, dann könnte jeder Fremde von der Straße dort ein und aus gehen und sich bei dir aufs Sofa setzen - das ist aber nicht so.

MojitoTom  23.07.2010, 22:47

Ich stimme Dir diesbezgl. ja meistens zu.
Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass 16jährige auf jedem xbeliebigen Privatgelände Jugendlichen unter 16 J. Alkohol anbieten dürfen.
Da muss es doch auch eine gesetzliche Regelung geben, die das verbietet.

heinmueck  23.07.2010, 22:54
@MojitoTom

Bedauerlicherweise ist Komasaufen im Privatbereich nicht verboten. Es soll sogar Erwachsene geben, die auf Familienfeiern Grundschüler am Bier nippen lassen. Ich halte das auch für unverantwortlich. Doch im Jugendschutzgesetz steht darüber nichts.

Eltern die es ihren Kindern gestatten (oder eben ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht vernachlässigen), bekommen aber hoffentlich Ärger (und auch Hilfe) vom Jugendamt.

MojitoTom  23.07.2010, 22:57
@heinmueck

Erschreckend, dass es hier offenbar eine Lücke gibt.

AllesKnower  24.07.2010, 12:04
@MojitoTom

Nein, denn dies ist keine sog. "planwidrige Regelungslücke" sondern begrenzt den Einfluss des Staates im privaten und im familiären Bereich !