darf ich ins nachbargrundstück wenn mein ball rübergeflogen ist

3 Antworten

Eigentlich solltest du den Besitzer höflich fragen ob er dir den Ball geben kann oder ob du ihr holen darfst. Und ich hab mal gehört das man wenn einem Kind ein Ball in den Garten fliegt und nichts kaputt macht den Ball zurückgeben muss ohne Widerrede und sonstwas.

Hallo,

du meinst sicher einen "Schrebergarten". Nein, eigentlich darfst du einen fremden Garten nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten. Zumal so ein Garten ja auch meist durch eine Abzäunung gut erkennbar ist.

Rein gesetzlich gesehen, wäre das ein Hausfriedensbruch - und der kann bestraft werden, auch, wenn man erst 15 Jahre alt ist. Einige Sozialstunden könnten da im schlimmsten Fall schon zusammenkommen. Dein Trainer sollte in so einem Fall eigentlich wissen, dass er dich nicht dazu auffordern darf - er würde sich damit der Anstiftung schuldig machen - und das wäre in seiner Position sicher nicht ganz so spaßig.

Giraffe11 
Fragesteller
 10.12.2014, 21:13

Was würden Sie tun wenn Sie so etwas getan hätten und wasbsollte ich tun der hätte ja keine angaben von mit

dsupper  11.12.2014, 05:47
@Giraffe11

Wenn der Grundstücksbesitzer nicht weißt, wer du bist und wo du "hingehörst", kann er dich auch nicht anzeigen. Wenn er bei der Polizei einen "Anzeige gegen Unbekannt" machen würde, weil jemand unbefugt einen Ball aus seinem Garten geholt hat, (wenn sonst nichts weiter vorgefallen ist), dann würden ihn die Polizeibeamten sicher belächeln (natürlich nur hiniter vorgehaltener Hand), Aktivitäten, um den "Fall aufzuklaren" würden sie wahrscheinlich eher nicht unternehmen.

................ ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, Das zunächst mal als Geschenk für dich. Nun zur Frage, ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nur mit Einverständnis des Eigentümers / Besitzers betreten. Um einen Ball zu holen sollte man vorher kurz klingeln und schon wird es keine Probleme geben. Betrittst du ohne vorherige Erlaubnis das Grundstück, so kann dich der Besitzer des Grundstücks verweisen, leistest du dem nicht Folge, so begehst du Hausfriedensbruch. Allerdings wird sich kaum ein Staatsanwalt mit einer solchen Lappalie beschäftigen und das Verfahren einstellen. Der Grundstücksbesitzer kann dir also durchaus das Betreten verbieten, er muss allerdings den Ball herausgeben, zurückbehalten darf er ihn nicht.