Darf ich gezwungen werden samstags zu arbeiten als Minderjähriger?

11 Antworten

Wie gesagt: gutefrage.net ist keine Sicherheit. Ich habe in der Berufsschule gelernt, dass es an sich erstmal nicht erlaubt ist, einen Minderjährigen / einen Auszubildenden (unter 25 Jahren) an einem Samstag zu beschäftigen.

Es sei denn:
Es ist vertraglich anders fest gehalten oder es ist ein Beruf, in dem dieses nötig ist (z.B.: Kellner; Friseure; Berufe, bei welchen der Laden in der Woche geschlossen wird oder der Hauptbetrieb am Wochenende ist).

Keine Garantie auf meine Aussage!

Da du in der Metallbranche arbeitest, würde ich dir (je nach Größe des Betriebes und ob dieser im Arbeitgeberverband vertreten ist) empfehlen mal die IG Metall anzuschreiben. Die können einen da rechtlich etwas mehr beraten und gegebenenfalls auch durch einen IG Metall Vertrag mehr für dich machen (du zahlst bei einer Mitgliedschaft 1% deines Bruttogehalts). Im Normalfall helfen die einem gerne, mit der Aussicht, ein neues Mitglied anzuwerben.

Wochenend-, Schicht- und Nachtarbeit darf nur unter ganz genau festgelegten Bedingungen in Dienstleistungsberufen verlangt werden

(Jugendarbeitsschutzgesetz).

Wenn es ein Pannendienst wäre, vielleicht....

Sprich mit deinem Berufsschullehrer (z. B.)

Wenn Du unter die Ausnahmen des Samstag-Arbeitsverbots fällst, musst Du für die Samstagsarbeit einen anderen Wochentag frei bekommen.

Novos  05.10.2017, 10:08

Ich würde bei der Ausbildungsberatung der prüfenden Stelle (IHK oder HwK) nachfragen.

Als Jugendlicher gelten für dich andere Gesetze als für Erwachsene. So gilt für dich zum Beispiel eine 5-Tage-Woche. Das heißt also, Montag bis Freitag, wobei ich jetzt mal von einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ausgehe.

Es ist rechtlich zulässig, wenn dein Chef aber mal sagt, dass du an einem Samstag kommen musst. Du musst dann aber entweder noch in der gleichen oder in der darauffolgenden Woche einen Ausgleichstag frei bekommen. Nach möglichkeit sollten deine beiden Wochenruhetage dabei aufeinander Folgen. Sprich: Sonntag, Montag oder Dienstag, Mittwoch, usw...

Auf keinen Fall solltest du dir aber einfallen lassen, an einem Samstag einfach nicht zu kommen, es sei denn, du bist krank, denn das wäre wiederum eine Arbeitsverweigerung und damit hätte dein Chef die Möglichkeit, dir mindestens eine Abmahnung dafür zu erteilen.

Wende dich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht), diese ist für die Überwachung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in deinem Betrieb zuständig. Die können dir weiterhelfen.

Vielleicht reicht auch schon die beiläufige Erwähnung der Gewerbeaufsicht im Gespräch mit deinem Meister.