Darf ich gesetzlich einem potentiellen Einbrecher Fallen bauen, bei denen er sich verletzen könnte?

15 Antworten

Naja, mutwillig verletzen darfst du ihn nicht.

Wenn der Dieb ...

  • seine Ohren allerdings "zufällig" gerade da hat, wo deine 160 Dezibel Alarmanlage loströtet (als Eigenbau vielleicht über mehrere miteinander verbundene Rauchmelder, besonders in langen, schallenden Fluren ein sprichwörtlicher Brüller...),

  • in deinem Garten dank Stolperdraht einen Bauchklatscher in die Matschgrube oder auf den Komposthaufen macht und sich von oben bis unten einsaut,

  • im Keller von deiner selbstgebauten Schleimkanone (du kannst im Prinzip auch Gülle nehmen, aber bedenke, dass wenn du deinen Schlüssel verlierst, du dein eigener Feind bist, außerdem muss das auch jemand wieder sauber machen...) beschossen wird,

  • bei dir in der Bude wegen einer Nebelmaschine nicht mehr die Hand vor Augen sehen kann (bedenke aber, dass das Strom kostet und im Dauerbetrieb evtl. Brandgefahr bedeuten kann!)

...hat er wohl eher Pech gehabt. Beachte allerdings, dass du deine Fallen so baust, dass kein Unbeteiligter zuschaden kommen kann. Ferner solltest du Fallen so konzipieren, dass sie nicht zu Missverständen führen (z.B. die Feuerwehr einen Brand vermutet) oder andere mehr als nötig belästigen (damit scheidet als Alarmanlage auch die voll aufgedrehte Stereoanlage aus, die nachts um 3 Uhr Heavy Metal Musik zum Besten gibt).

Auch gibt es grenzwertige Fallen für Einbrecher:

  • Sich herunterfahrende Gitterstäbe, die den Einbrecher auf frischer Tat festnehmen, könnten bei einem dreiwöchigen Urlaub problematisch sein.

  • Du könntest dir sehr starkte Stroboskope installieren, allerdings weiß ich nicht, ob du dafür haften müsstest, wenn der Dieb epileptische Anfälle davon bekommt.

  • CS-, Betäubungs- und Tränengas könnten ebenfalls Schadenersatzansprüche auslösen.

  • Versteckter Natodraht in den Büschen oder gar festgeschraubte Rasierklingen wird vermutlich ebenfalls das Ordnungsamt nicht sehr witzig finden.

  • Du könntest natürlich auch kleine Metallkügelchen ausstreuen und hoffen, der Dieb rutscht drauf aus. Poltert der Dieb die Treppe runter, macht es sich aber eher schlecht, wenn noch zwei aus letzter Kraft gerufene Sanitäter mit schwerem Arztkoffer und Diagnosegeräten auf ihn drauf fallen...


  1. ja, ich kann Diebe nicht leiden.
  2. ja, manchmal habe ich eine leicht sadistische Ader.
  3. ja, meine Vernunft hält mich oft von übertriebenen Umsetzungen ab.

Türgriff unter Strom. Hervorragende Idee.

Angenommen, es brennt bei dir während deiner Abwesenheit. Dann bringst du die Feuerwehrleute um. Oder den Postboten, der versucht, dir ein Einschreiben zuzustellen.

Wenn der Einbrecher mit dem Argument kommt, "dass es auch ein Kind hätte treffen können", oder wenn tatsächlich ein Kind zuschaden kommt, macht dir jeder Richter Probleme. Da läßt er dein "es soll ja eh wegbleiben", nicht gelten.

Vergiß auch nicht, dass Einsatzkäfte (Polizei, die verschanzten Einbrecher jagt, Rettung, die ihn vor dem Herzinfarkt retten will/muß, oder die Feuerwehr im Falle eines Brandes,...) natürlich auch nicht gefährdet werden dürfen!

Ich würde es beim Schutz des Eigentums belassen (Vergittern, Safe, Alarmanlage, ...), und den Einbrecher nicht verletzen durch div. Vorrichtungen.

bizzlenizzle  03.02.2011, 16:28

Genau und sowieso geht ein Menschenleben über das eigene Hab und Gut

user1192  03.02.2011, 16:42
@bizzlenizzle

Für mich bringt er sich selber in Gefahr, wenn er auf mein Grundstück geht ohne meine Einladung.

bizzlenizzle  03.02.2011, 17:03
@user1192

Nur zählt die Meinung eines Richters wenn er dich anzeigt.

Ich habe außen am Gebäude die bekannten Warnschilder mit dem Hundekonterfei ( Pittbull ) und jede Nacht drei meiner Hunde im Gebäude. 2 Pitbull Hündinnen und einen Pitbull/Doggo Argentino Mischling Rüden mit 65 Kilo Kampfgewicht, extrem aggresiv !

Die Alarmanlage mit 5 Minuten Zeitverzögerung eingestellt, damit die Hunde Ihre Arbeit richtig machen können. Wer da versucht einzusteigen ist echt selber Schuld. Die Hunde machen schon einen Mords Radau wenn jemand schon aufs Grundstück ( eingzäunt ) kommt.

Also was ich sagen will Hundegebell schreckt jeden ab (Kein Yorkshire Terrier) Und bitte nicht drei Wochen in Urlaub fahren und die Hunde drinnen lassen .

 - (Recht, Gesetz)

Warum nicht? Nur darf es nicht zu Lebensbedrohlichen Verletzungen führen. Das gilt ja als Selbstverteidigung wo du sogar theoretisch einen Menschen um bringen darfst. Allerdings müssen diese Fallen im Eigenem Grund stehen. Es gibt sogar fertige Fallen zu kaufen. Sirenen mit Gaspatronen und Knall oder Klebe/Farbe verschießen. Einige Firmen setzen sie bereits ein die mit Bewegungsmeldern die Räume überwachen.