Darf ich diese Spielkarten nachzeichnen?

Unter Herz, Orig und Nachgz - (Anwalt, Jura, Urheberrecht)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solche Zeichnungen von Spielkarten unterliegen schon generell dem Urheberrecht.

Es kommt darauf an, ob die Firma ein eigenes Blatt verwendet oder ein historisches nachgedruckt hat. An letzterem können sie dann keine Urheberrechte haben, wenn es einige hundert Jahre alt ist. Allenfalls an möglicherweise von ihnen selbst später vorgenommene Änderungen können Urheberrechte bestehen. Da es sich um ein Salzburger Blatt handelt, dürften solche Änderungen eher geringfügig sein, sonst wäre es kein Salzburger Blatt mehr.

Ich würde das u.a. über Wikipedia und die dort verlinkten Museums-Seiten recherchieren: http://de.wikipedia.org/wiki/Spielkarte

Ein Original aus dem 15. bis 18. Jahrhundert darfst du sicherlich nachdrucken bzw. bearbeiten. Musst nur wissen, dass du tatsächlich ein Original aus dieser Zeit als Vorlage hast und keine spätere Bearbeitung. Bzw. eine spätere Bearbeitung selbst so sehr verändern, dass nicht erkennbar ist, ob die Bearbeitung oder das Original die Vorlage war. Denn die Urheberrechte bestehen ja nur an der Bearbeitung.

Für Deutschland als Verbreitungsgebiet eines Nachdrucks oder einer Bearbeitung gilt UrhG § 64 Allgemeines Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Für die meisten Länder der Welt gelten ähnliche Fristen.

Wenn ein späterer Bearbeiter des Originals ebenfalls schon 70 Jahre tot ist (und das Jahr dann um ist), kann man auch diese Bearbeitung verwerten.

Dies alles erfährt man am zuverlässigsten von den hier genannten Museums-Quellen - und von einigen zuverlässigen Sammlern.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. An seiner eigenen Bearbeitung erwirbt man dann ein eigenes Urheberrecht, wenn die Bearbeitung nicht nur popelig ist (Kanten abrunden, Flächen auffüllen usw.), sondern quasi selbst schon künstlerisch wertvoll - siehe Wikipedia - Schöpfungshöhe und

UrhG § 3 Bearbeitungen

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.

http://www.karten-haus.ch/Geografie/KartenItalien.htm

es handelt sich wohl um einen Kartensatz der italienischen Fa. Dal Negro - siehe Link Nummer 527

von einem nachmachen oder verändern würde ich daher abraten ... die Frima gibt es noch udn die Karten werden auch noch hergestellt - also könnte darauf auch noch entsprechendes Urheberrecht bestehen

cucecu 
Fragesteller
 21.11.2013, 11:24

Hallo

Vielen Dank für die Antwort.

Genau um diesen Satz Karten geht es.

Um kein Urheberrecht zu verletzen dürften also die Karten keinerlei Ählichkeiten mehr aufweisen?

germanils  21.11.2013, 16:01
@cucecu

Siehe meine Antwort. Schon die Tatsache, dass 2 unterschiedliche Hersteller das selbe Blatt anbieten, zeigt, dass hier wohl kein Urheberschutz mehr greift. Solange Du Dich an der historischen Vorlage orientierst, sehe ich kein Problem.

user547957  23.11.2013, 10:36
@germanils

Der Verweis auf die historische Vorlage ist richtig. Aber die Argumentation, dass unterschiedliche Hersteller das selbe Blatt anbieten, halte ich für bedenklich. Es gibt viele Spiele, die gleichzeitig von verschiedenen Verlagen herausgegeben werden. Denn es ist üblich, dass Rechte nur für bestimmte Länder oder Sprachen vergeben werden. Zudem kommt es auch mal vor, dass ein Verlag Urheberrechte eines anderen verletzt. Das berechtigt aber Dritte nicht dazu, ebenfalls Urheberrechte zu verletzen.

Da es sich um ein historisches Motiv handelt (weit über 100 Jahre alt), darfst Du es frei verwenden. Achte darauf, dass Du Dich tatsächlich an der historischen Fassung orientierst und nicht die Bilder 1:1 von neueren Spielen mit einem ähnlichen Motiv übernimmst. In der Art wie Dein Beispiel bist Du schon auf der sicheren Seite, da Du von der Vorlage sichtbar abweichst.