Darf ich den Hänger ziehen?
Guten Tag und zwar hab ich eine Frage hab einen A3 1.9tdi er darf gebremst 1500 ziehen und ungebremst 660 sowas jetzt meine Frage wenn ich z.b einen Hänger habe mit einer zulässigen gesantmasse von 2200kg ein Leergewicht sagen wir von 500kg dürfte ich den leer oder mit etwas Beladung Ca 500kg ziehen? Sagen wir er wiegt auf der Waage 1100kg ist aber mit 2200 zugelassen darf ich den mit b ziehen oder geht man immer von zlg aus?
4 Antworten
Bezogen auf den Audi (seine Anhängelast):
JA, der Audi darf auch den Anhänger mit zul Gesamtgewicht 2200kg ziehen, solange dessen tatsächliche Masse max 1500kg beträgt.
Entscheidend bei Anhängelasten ist IMMER die Tatsächliche Masse !
Bezogen auf FE der Klasse B:
NEIN, Du darft ihn nicht ziehen, wenn die Summe der zulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge (jeweild die Werte aus Feld F2 addieren) mehr als 3500kg beträgt.
Entscheidend bei FE ist IMMER die zulässige Gesamtmasse.
P.S. Das heißt im übrigen "Anhänger" ... den "Hänger" hast Du woanders ;o)
Da der Audi A3 1.9 TDI eine zulässiges Gesamtmasse von glaube 1.855 kg hat, darfst Du den Anhänger mit einer zgM von 2.200 kg nicht mit Klasse B ziehen.
http://www.audi.de/content/dam/ngw/product/used\_cars/a3/pdf/a38p/2004\_03\_a3\_ab2\_19tdi.pdf
Darfst du nicht, es zählt das Gesamtgewicht, das auf dem Schild am Anhänger draufsteht, egal was du geladen hast
Deine Antwort ist etwas irreführend:
Bezüglich Fahrerlaubnis hast Du Recht: Da ist IMMER das zul.Gesamtgwicht entscheidend.
Bezüglich Anhängelast des Zugfahrzeuges stimmt Deine Aussage nicht, das ist IMMER die tatsächliche Masse entscheidend.
wenn ich z.b einen Hänger habe mit einer zulässigen gesantmasse von 2200kg
...dann darf dein Fahrzeug eine zgM von maximal 1.300 kg haben, dann dürftest Du diesen Anhänger mit Klasse B rein fahrerlaubnisrechtlich ziehen.
wenn du nur den B hast darf das zulässige gesamtgewicht beider fahrzeuge nicht über 3,5 ton sein.mach den E den hast für 500 in der tasche und dann darfst so einen anhänger ohne ärger ziehen
Also darf ich den lau Führerschein nicht ziehen?