Darf ich den Ball einkassieren?

8 Antworten

Antwort: Nein

Verstoß gegen § 242 StGB. Das wäre ein klarer Fall von Diebstahl Beschädigst du den Ball in irgendeiner Form: § 303 StGB Sachbeschädigung

Du kannst aber mittels der Polizei gegen den 21 jährigen vorgehen. Der 8-jährige ist noch nicht strafmündig. Polizei rufen, ruhestörender Lärm etc.

Alles was du selbst direkt dagegen unternimmst (persönlicher Eingriff) ist gesetzeswidrig. Fliegt der Ball aber auf dein Grundstück, Balkon etc. sieht es anders aus!

hanco  06.04.2012, 13:12

Richtig.

Und nicht zu vergessen.

§ 26 StGB Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Du musst das ruhestörende Bollern des Balls gegen deine Hauswand nicht dulden. Auch nicht, wenn ein Kind es verursacht. Da hier ein volljähriger Erwachsener mit beteiligt ist, wäre der zunächst mal dein Ansprechpartner für die Bitte, das Ballwerfen gegen deine Wand zu unterlassen.

Denk bitte dran: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es einem entgegen. Daher höflich bleiben und ruhig darlegen, wie sehr das Ballwerfen IN DER WOHNUNG donnert und stört. Vielleicht die beiden, bzw. den älteren der beiden auch mal rein bitten, damit der eine Hörprobe bekommt, wenn der Bruder den Ball gegen die Wand schießt.

Vielleicht auch noch freundlich schildern, dass man es aus Gesundheitsgründen oder einfach nur aus dem natürlichen Ruhebedürfnis älterer Menschen heraus diese "Miniatur-Erdbeben" nicht erträgt und fragen, ob sie denn zum Ballspielen nicht woandershin gehen können.

Wenn sie dann Ruhe geben sollten, evtl. noch mit einer gelegentlichen Tafel Schokolade oder einer Tüte Gummibärchen, einer Tüte Chips - oder was immer den zweien Freude bereiten könnte und dein Geldbeutel hergibt, honorieren, denn mit Lob und Freundlichkeit erreicht man eindeutig mehr, als mit Nörgeln und tadeln.

Sollten die diplomatischen Beziehungen allerdings aufgrund von Verhaltensfehlern der einen oder beider Seiten im Eimer sein, kannst du notfalls immer noch schriftlich oder über einen Brief der Hausverwaltung an die "Übeltäter" die Ruhe einfordern, denn man muss sich auch in einem Mehrfamilienhaus nicht ALLES gefallen lassen. Ball einfach so wegnehmen und ohne Kommentar reingehen ist weder erlaubt, noch taktisch klug.

Ball einmal wegnehmen, um die beiden zu einem freundlichen Gespräch zu nötigen und um Verständnis für dein Ruhebedürfnis erklärend einfordern zu können, ist okay, sofern der Ball nach dem hoffentlich erfolgreichen Gespräch mit freundlicher Geste zurück gegeben wird.

Ball wegnehmen, um ihn ggf. der anschließend zu informierenden Polizei (oder dem Ordnungsamt, das eigentlich für Ruhestörungen zuständig ist) als "Beweismittel" vorweisen zu können, ist RTL-SAT1 und BILD-Zeitungsmilieu, eines vernunftbegabten erwachsenen Menschen nicht würdig und außerdem nur vorübergehend als Mittel zum Zweck kein ausdrücklicher Diebsstahl. Der nachbarlichen Beziehung, die aktuell schon angespannt ist, ist das auf keinen Fall dienlich.

Mag sein, dass die beiden Übeltäter aus purer Langeweile, oder weil es ja Spaß macht, andere Menschen vor Frust im Sechseck "titschen" zu lassen, deine Bitten oder Beschwerden bisher ignoriert haben aber sie lernen mehr fürs Leben, wenn man die Aufmerksamkeit, die sie dadurch erzwingen, nicht mit der Münze zahlt, die sie erwarten, sondern mit Freundlichkeit und Verständnis. Vielleicht warten sie nur darauf, dass ein Erwachsener sich ihnen mal positiv interessiert zeigt? Probier es aus; mit der Polizei und mit bösen Briefen der Hausverwaltung kannst du notfalls immer noch kontern.

makazesca  06.04.2012, 23:36

ja,wenn doch nur alle so erst mal reagieren würden!!DH

Nach mehreren Vorwarnungen schon, aber nur für bestimmte Zeit einkassieren, allerdings musst du ihnen das auch vorher sagen, dass du ihnen den beim nächsten Mal wegnimmst, damit sie wissen, was auf sie zukommt. Ansonsten sprich doch einfach mal mit den Eltern.

Nein, das wäre Unterschlagung bzw. sogar Diebstahl. Wenn es sich um ein Mehrfamilienmietshaus handelt, könntest Du Dich bei dem Hausverwalter bzw. dem Eigentümer beschweren. Ist es Dein eigenes Haus, kannst Du mit allen Mitteln verhindern, dass die freiwillig ihren Ball gegen die Hauswand donnern: Stacheldraht oder ne stachelige Hecke wirken Wunder.

Geh raus und frag, ob du mitspielen darfst.

helmutgerke  11.04.2012, 08:57

das wäre natürlich das allerbeste - dafür DH