Darf ich bereits verkaufen, obwohl ich noch keine Bestätigung zur Steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten habe?

1 Antwort

Mit Hinweis auf § 19,1 USTG (Ust wird nicht erhoben) kann man schon Rechnungen ausstellen.

Dann würde ich Schreiben iG (in Gründung) & eine Steuer-Nr nachreichen. Vermutlich wirst Du neu veranlagt mit einer neuen St.-Nr. in einem anderen Bezirk des Finanzamts

Wenn Du das Gewerbe bereits bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet hast, spricht Nichts dagegen.

Fakturierung sowie Buchhaltung mit dem Rechnungsdatum