Darf ich bei Harz 4 Aufstockung dazuverdienen?

3 Antworten

Wenn du jetzt schon eine Aufstockung bekommst würde nach einem weiteren Hinzuverdienst dein Anspruch neu berechnet !

Auf deine Brutto Vergütung stehen dir Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu und wenn du jetzt zusätzlich noch ein Erwerbseinkommen dazu verdienst wird dieses Bruttoeinkommen zu deinem Azubi Bruttoeinkommen addiert.

Von diesem Bruttoeinkommen hast du dann zunächst einen Grundfreibetrag von 100 €,was dann ab 100 € - 1000 € Brutto liegt stehen dir noch mal 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag zu.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Netto abgezogen,ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu kämen dann evtl.noch sonstige Einkommen wie Kindergeld / Unterhalt / Waisenrente und das ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen.

Das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und wenn dein anrechenbares Einkommen höher wäre als dein Bedarf würdest du nichts mehr bekommen.

Dein Verdienst wird zu deinem Azubigehalt gerechnet. Von dem Gesamteinkommen hast du 100 Euro Freibetrag zzgl 20% der Restsumme. Du kannst zusätzlich noch eine Versicherungspauschale von 30Euro beantragen. Unabhängig,ob du eine Versicherung hast oder nicht. Zusätzlich gegebenenfalls sogar Fahrtkosten. Das vergessen die meisten zu beantragen. 

isomatte  10.11.2016, 07:14

Es kann zusätzlich keine 30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden,denn diese 30 € sind schon in den 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen enthalten,diese sind pro Person nur einmal zu berücksichtigen !

Das man einen Teil der Fahrkosten auf Antrag erstattet bekommen kann ist korrekt,dafür muss man aber min. ein Bruttoeinkommen von monatlich 400 € haben und die Aufwendungen für die Beschäftigung ( z.B. Fahrkosten ) müssen über den 100 € Grundfreibetrag liegen bzw.über dem was nach Abzug der Pauschalen noch bleiben würde.

Denn in den 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale + 15,33 € für Werbungskosten = 45,33 € enthalten.

Es blieben also noch 54,67 € und diese müssen für die Fahrkosten erst einmal eingesetzt werden,erst wenn dieser Betrag überschritten würde könnte der Überhang dann auf Antrag erstattet werden.

DerHans  10.11.2016, 09:20

Die Versicherungspauschale von 30 € ist in der Pauschale für Erwerbstätigkeit von 100 € bereits enthalten. Die gibt es NICHT zusätzlich.

steka77  11.11.2016, 01:10
@steka77

Sorry ich nochmal in meinen damaligen Bescheid nach geschaut. Ihr haftet Recht. Ich hab damals eine EW Rente bekommen, die voll angerechnet wurde aber unter 100 Euro lag. Deshalb habe ich die Pauschale zusätzlich bekommen. Musste sie aber extra beantragen.

Wenn du "Aufstocker" bist, solltest du doch wissen, wie dein Einkommen angerechnet wird. Für zusätzliches Einkommen gilt das natürlich ganz genau so.

FreddyBou 
Fragesteller
 09.11.2016, 22:33

Also verstehe ich das jetzt so , das wenn ich was dazu verdiene , es von der Aufstockung abgezogen wird .

DerHans  09.11.2016, 22:34
@FreddyBou

Wiederum mit einem Freibetrag von 20 % des Zusatzverdienstes.