Darf ich Antrag auf Erwerbsminderungs Rente, nach zwei Monate, zurückziehen?

5 Antworten

Hallo Fantomas53,

Sie schreiben:

Darf ich Antrag auf Erwerbsminderungs Rente, nach zwei Monate, zurückziehen?

Antwort:

Das kommt im Detail unter anderem darauf an, ob Sie von einem Sozialversicherungsträger wie Krankenkasse oder Agentur für Arbeit zu diesem Antrag veranlaßt worden sind! 

Dann würden Sie ggf. gegen diverse Mitwirkungspflichten verstoßen!

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Dies ist allerdings zu vermuten an Hand Ihrer Fragestellung bei GF vom 8.5.2017:

Nach 78 Wochen Krankheit, Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld bekommen, bin immer noch krank,A?

Nach 78 Wochen Krankheit, Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld bekommen,bin aber immer noch krank, Antrag auf Erwerbsminderungs Rente stellen?,64 Jahre, Rente September 2018,mit freundlichen grüßen, Viktor.

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Ansonsten:

Solange Ihnen seitens der DRV kein rechtskräftiger Rentenbescheid vorliegt, können Sie Ihren Antrag in der Regel jederzeit zurückziehen!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217420/publicationFile/52556/R0101.pdf

Auszug:

Sie können Ihren Rentenantrag grundsätzlich zurücknehmen oder ändern, solange Sie noch keinen
Rentenbescheid erhalten haben. Nachdem Sie Ihren Rentenbescheid bekommen haben, können Sie den Antrag
nur zurücknehmen oder ändern, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist, das heißt innerhalb eines
Monats, nachdem er Ihnen bekanntgegeben oder zugestellt worden ist. 

Eine Rücknahme oder Änderung ist nur bedingt möglich, wenn Sie von einem anderen Leistungsträger (zum Beispiel der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) in Ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt wurden. 

Wenn Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben, müssen Sie bereits erhaltene Beträge an den Rentenversicherungsträger zurückzahlen.

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Fazit:

Klären Sie diese Dinge mit Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger verbindlich!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Klar, wenn du unberechtigterweise das gemacht hast. Natürlich musst du dann die Leistungen zurückzahlen, wenn du sie unberechtigt bezogen hast

Ich kann das nicht ganz nachvollziehen...Normalerweise ist sehr schwer, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten und dann nach zwei Monaten brauchst du die schon nicht mehr. .

Nochmal funktioniert das sicher nicht mehr so einfach.

KaeteK  22.06.2017, 11:33

Sorry falsch gelesen.

Willst du nicht abwarten ob der bewilligt oder abgelehnt wird?

Ja. Du kannst jederzeit für die Zukunft auf Sozialleistungen verzichten.