Darf ich als Tagesmutter Disney Figuren in dem Kinderzimmer an die Wand malen?

2 Antworten

Du malst quasi DIR ein Bild und da darfste malen was du willst. Du verdienst ja kein Geld damit von daher ist es erlaubt. Wie der Raum dann genutzt wird ist egal. Eher würd ich beim Vermieter fragen ob ihr das dürft aber im Normalfall ja müsst nur beim Auszug dann wieder übermalen

G0rd3n 
Fragesteller
 01.06.2019, 07:38

Lieben dank. Hatte mir sowas gedacht, war mir aber unsicher. Macht aber Sinn.

Diese und viele andere Figuren sind meist doppelt geschützt:

  1. Als § 2 Geschützte Werke
  2. Als Marke

Für 1. kann als Faustregel gelten, was in UrhG § 15 Allgemeines steht:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

So lange du mit den Personen, für die das Zeigen der Werke bestimmt ist, durch persönliche Beziehungen verbunden bist, ist schwer in Problem zu erkennen.

Für 2. aber gilt laut § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch:

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen [...]

Also sollte zumindest vermieden werden, dass mit Bildern der Figuren und der Zimmer mit den Figuren für die Einrichtung geworben wird.

Gruß aus Berlin, Gerd