Darf ich als Privatperson Aufträge für selbstgemalte Bilder annehmen und Geld verlangen?

5 Antworten

Die malen nach Auftrag und machen Werbung. Verbinden damit die Erwartung einen Gewinn zu machen. Also sind das Gewerbetreibende.

Bei der Erwartung Gewinn zu machen, da reicht es, wenn sie darüber das Hobby finanzieren.

Schwieriger wird es wenn Hobby-Maler in einer jährlichen Ausstellung ihres Vereins ausstellen. Und dabei kommt es unerwartet zu einem Verkauf. Auf die Gesamtumstände kommt es auch dann an, wenn Du in Deiner Wohnung einen Gast hast und der will ein Bild von Dir haben, dass Du ihm gerade gezeigt hast.

Richtig Komplex wird es, wenn man freiberuflicher Kunstmaler ist, also nach verschiedenen Betrachtungen einen künstlerischen Inhalt hat oder Gewerbetreibender ist und dann ein Bild verkauft, welches nie für den Verkauf bestimmt war.

Wenn es deine EIGENEN Bilder sind, die du verkaufst und der Käufer sie auch wirklich kaufen WIll, kannst du es natürlich! 

Morikei 
Fragesteller
 21.09.2015, 16:17

natürlich sind es meine eigenen bilder :) und der käufer möchte sie auch. das ganze läuft ja so ab, dass mich jemand mit einer idee anschreibt und ich das dann umsetze und die person das fertige bild kauft.

Wenn das nur mal im Einzelfall passiert, kannst du es wohl als eine Art Flohmarktverkauf ansehen.

Im Zweifelsfall bist du mein einem Gewerbeschein auf der sicheren Seite. Der kostet unter 30 Euro. Möglicherweise gibt das eine Menge Papierkram mit dem Finanzamt. Das wäre aber wohl erst sinnvoll, wenn du mindestens mehrere Aufträge pro Monat bekämst. Sonst wirft dir das Finanzamt andererseits wieder vor, dass du eine Selbständigkeit nur vorgibst, um etwas von der Steuer abzusetzen.

Dein Einkommen kannst du allerdings auch bei "Flohmarktverkauf" beim Finanzamt angeben.

Morikei 
Fragesteller
 21.09.2015, 16:19

Ich würde vielleicht 1-2 Aufträge im Monat annehmen und das sehr unregelmäßig. Deshalb bin ich mir da nicht so sicher. So wie du es beschreibst, würde es sich dann gar nicht lohnen das beim Finanzamt anzugeben.

landregen  21.09.2015, 16:20
@Morikei

Ich würde das einfach so machen, ohne weiter was zu unternehmen. Man muss ja nicht päpstlicher sein als der Papst.

Eklob  21.09.2015, 16:23

Du kannst nicht mehr absetzen als du verdienst, sonst verlangt das eine Nachversteuerung nach 4 Jahren und da kommen 6% Zinsen/Jahr drauf.

PatrickLassan  22.09.2015, 07:37

Im Zweifelsfall bist du mein einem Gewerbeschein auf der sicheren Seite

Für eine künstlerische Tätigkeit benötigt man keinen Gewerbeschein, man sollte sich aber beim Finanzamt anmelden..

Im Internet sitzen habgierige und bösartige Geier und wenn da der Richtige auf deiner Seite ist, wird es als Gewerbe vertreten und kann dir Ärger einbringen.

Somit wäre ich da vorsichtig und achtsam.

Also, natürlich mußt du Einkünfte versteuern! Ich gehe davon aus du hast noch einen anderen Job. Ansonsten kannst du 450 Euro / Mon. verdienen, nur müßte das auch irgendwie versteuert werden. Auskunft erhälst du bei der Minijobcentrale

Du kannst aber alle Kosten geltend machen. Das Problem ist natürlich wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn du in so eine Kontrolle vom Finanzamt kommst, dann .....