Darf ich als Kleinunternehmer ware ohne Gewinn weiterverkaufen?

7 Antworten

Natürlich kannst Du das machen aber überleg doch mal:

Du besorgst das Teil, leider für Dich mit der Mwst. aber kein Problem:

Teil kostet 50€ zzgl. 19%= 59,50 €

Dem Kunden berechnest Du aber:

Für das Teil: 70€ + 15€ Holen (Sprit+Zeit!!!!!) = 95€

Das machst Du doch ein Geschäft, trotz der MwSt........

Die meisten Handwerker verdienen auch am Ersatzteil, das ist also ganz legitim!!!!!

So geht nunmal Marktwirtschaft.

PhilippG 
Fragesteller
 08.01.2010, 19:35

Du hast völlig Recht! Ich möchte das ganze allerdings so einfach wie möglich halten, wenn ich mal was besorge(ich denke das wird nicht soo oft sein). Hab schon genug Schererei mit der Steuer ;)

Fahrtkosten liste ich sowieso separat auf (bzw. im bestimmten Kreis sind diese in meinen Preisen inbegriffen).

Wenn das ganz allerdings wirklich viel abwerfen sollte werde ich die Kleinunternehmensform wechseln und es so machen!

gruenbaer  08.01.2010, 19:59
@PhilippG

Du kannst ruhig erstmal "Kleinunternehmer" bleiben.

Ab einem gewissen Umsatz, ich weiß leider jetzt die genaue Summe nicht, wirst Du sowieso MwSt-pflichtig. Kannst dann aber - Vorteil - Deine MwSt auch geltend machen. Da fällt ja auch einiges an. (Telefon, Pkw, PC usw.)

Wenn du die Rechnung, die du von der Firma bekommst, bei der du gekauft hast, auf deinen Kunden schreiben lässt, kannst du das ganze Problem umgehen. Sage einfach bei der Bestellung, das du im Namen dritter handelst.

PhilippG 
Fragesteller
 08.01.2010, 19:24

Genau so, ich dachte, dass ich die Rechnung ohne Namen (im Laden) mache und ihm die einfach mitschicke.

Danke euch für die ratz fatz Antworten :)

a) Bist Du wirklich so nahe an der Grenze (17.500€), dass Du solche Klimmzüge machen musst?

b) Lies Dir doch mal diese Argumente für und gegen die Kleinunternehmer-Regelung durch:

www.klicktipps.de/gewerbefaq.php#kleinunternehmersinnvoll

Vielleicht ist die KU-R für Dich ja gar nicht so sinnvoll, wie Du bisher dachtest.

.

"Verauslagt für Dritte" geht. Du solltest Dich aber beim Steuerberater oder in Steuerforen schlau machen muss, wie man das korrekt dokumentiert.

PhilippG 
Fragesteller
 09.01.2010, 12:43

Danke, werde ich lesen. Bin nicht wirklich nahe an der Grenze und möhte auch meinen Aufwand so gering halten wie möglich.

Werde das mal genau durchsprechen und mal beim Finanzamt vorbeitanzen und die nochmal fragen.

Aus meiner Sicht zählt das unter steuerlichen Gesichtspunkten als Gestaltungsmissbrauch.

Maßgeblich ist, wer schließt mit wem den Liefervertrag. Wird die Ware bei einem Versandhändler im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellt (dessen Einverständnis natürlich vorausgesetzt) und anschließend an diesen geliefert, dann sollte es eher keine Probleme mit dem FA. geben. Stichwort: Geschäftsbesorgungsvertrag ...

Frag da mal lieber Deinen Rechtsanwalt und Deinen Steuerberater.