Darf ich als Aushilfe gefeuert werden?

5 Antworten

Ja natürlich darf er dich kündigen! Aushilfe sein ist kein Kündigungsschutz.

Beweise braucht er für eine fristlose Kündigung,

Du hat die gleichen Rechte und Pflichten wie Festangestellte.

Wenn du dort schwarz arbeitest, kannst du natürlich jederzeit raus geworfen werden. Als Minijobber bist du Arbeitnehmer wie jeder andere, hast also Kündigungsfrist. 

Eine fristlose Kündigung muss mit beweisbaren Tatsachen begründet werden.

Jeder kann gekündigt werden. Innerhalb der Probezeit sogar innerhalb von 2 Wochen ohne Benennung von Gründen.

Besserwisser, weist leider nicht alles besser. Auch für Aushilfen gelten die gestl. Kündigungsfristen.

Ja er kann dich kündigen die Frist weis ich leider nicht bei normalen Angestellten beträgt diese 4 Wochen

tigerkatze244 
Fragesteller
 11.04.2015, 13:58

Einfach grundlos? Wenn er mich einfach nicht mehr will, kann er dann sagen "da ist die tür und Tschüss"?

Turbojaeger  11.04.2015, 13:59
@tigerkatze244

Wenn du keine feste Vertragslaufzeit da hast kann er das leider

joshka  11.04.2015, 13:59
@tigerkatze244

Ja darf er aber für dich muss eine Abfindung rausspringen.

Besserwisser65  11.04.2015, 14:01
@joshka

Blödsinn! Nur wenn das im Arbeitsvertrag steht...

Turbojaeger  11.04.2015, 14:01
@joshka

Bei ner Aushilfe? Ich denke nicht das Aushilfen eine Abfindung bekommen. Da ich nicht davon ausgehen das ein fester Arbeitsvertrag besteht

Familiengerd  11.04.2015, 17:20
@Turbojaeger

@ Turbojaeger:

kann er dann sagen "da ist die tür und Tschüss"?

und

Wenn du keine feste Vertragslaufzeit da hast kann er das leider

Das ist Unsinn! Auch für Aushilfen gelten die gesetzlichen, arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen!!

Turbojaeger  12.04.2015, 12:42
@Familiengerd

Es gibt immer noch Läden (oft Gastronomie) wo es auch mal keine Verträge gibt kenne ich zu oft und desweiteren habe ich ja geschrieben gesetzlich 4 Wochen

ZwanzigerJahre  12.04.2015, 18:42
@joshka

Eine Abfindung für Aushilfen? Du bist ja lustig...

Gekündigt werden kann jeder - auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag...

Ob die Kündigung aber rechtmäßig ist, muss untersucht werden. Wenn er dir kündigt, weil du gestohlen hast, (ohne es nachweisen zu können,) ist die Kündigung unrechtmäßig.

Wenn er kündigt, weil es keine Arbeit mehr für dich gibt, ist die Frist zu prüfen. Aber es ist zulässig. Aushilfe: z. B. Kündigung zum nächsten Wochenende... 

Was sagt der schriftliche/mündliche Vertrag? Hast du eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Wie ist deine "Nummer" bei der Job-Zentrale für kurzfristig Beschäftigte? Das musst du wissen! 

Genereller Tipp für Aushilfen: Lasst euch eine Kopie der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und der Berufsgenossenschaft immer aushändigen! Sonst begeht ihr den Tatbestand der "Schwarzarbeit".

lenzing42  11.04.2015, 14:28

Aushilfe: z. B. Kündigung zum nächsten Wochenende

Wie kommst du auf solch eine Kündigungsfrist?

ZwanzigerJahre  12.04.2015, 18:39

So schnell begeht man den Tatbestand der Schwarzarbeit? Ich dachte, dass nur Leute die nicht angemeldet bzw. richtig abgerechnet werden "schwarz arbeiten"!?