Darf Gerichtsvollzieher meine Keller durchsuchen?

10 Antworten

Du Ärmste,ich denke,das hängt vom Gerichtsvollzieher ab,was er tut.Dein Gold verstecke mal,sonst nimmt er es mit.Deine eigenen Sachen darf er nicht pfänden,aber beweise das mal.Deinen Keller dart er durch suchen.

Der GV darf nicht nur deinen/euren Keller durchsuchen, er darf auch Geräte, die euch eigentlich gar nicht gehören (z.B. Laptops, Playstations u.ä.) , sich aber bei seinem Besuch in eurer Wohnung/ Haus befinden, pfänden.

Er wird keine Kaffeemaschine mitnehmen. Wenn ich Gold zu Hause hätte, würde ich es den Umständen enstprechend jmd. anvertrauen - rechtlich natürlich... GV sind keine Unmenschen und lassen sich immer auf Teilzahlungen ein, sofern man sie nicht verarscht hat. Sie sind Menschen wie Du und ich.

Nein , normale Dinge zur Haushaltsführung darf er nicht mitnehmen .

Du bist auch nicht für die Schulden deines Mannes zuständig .

Also , wenn du keine Schulden hast , dann darf er auch nicht dein Gold wegnehemen.

Gepfändet wird nur , was Wert hat .

Ein Fernseher zum Beispiel nicht , nur wenn es ein Luxusgerät mit sehr hohem Wert wäre.

Verschweigen ist ganz schlecht , wenn der GV die Versicherung an Eides statt abnimmt und dein Mann verschweigt was , dann macht er sich strafbar.

mk2906  11.03.2013, 22:45

Schon etwas mal von Vermögensaufbau in Ehe- und Lebensgemeinschaftlichen Beziehungen gehört ?

Unterlasse bitte Dein Expertenwissen.

ToterToter1  11.03.2013, 22:47
@mk2906

Auch in der Ehe sind Schulden getrennt .

Nur wenn beide unterschrieben haben , sind sie gemeinsame Schuldner .

Wie der Gerichtsvollzieher die Vermögenszuordnung macht , kannst du als Scheinexperte bestimmt beantworten : )

User00100  11.03.2013, 22:47

"Du bist auch nicht für die Schulden deines Mannes zuständig " - Das stimmt nicht, wer verheiratet ist, der ist mit für die Schulden des Ehepartners verantwortlich, egal ob man noch zusammen ist oder nicht. Tja überlegt euch mal gut, was ihr mal beim Standesamt gesagt habt.

ToterToter1  11.03.2013, 23:01
@User00100

Ein Loch voller Ahnungslosigkeit öffnet sich : )

ToterToter1  11.03.2013, 23:05
@ToterToter1

Aber Du hast in sofern Recht , weil oft Gläubiger verklangen , daß beide Ehepartener unterschreiben , damit keine Sicherheiten durch Vermögensverschiebung entzogen werden .

Aber generell gilt , keine Mithaftung , wenn nicht mit unterschrieben .

mk2906  11.03.2013, 23:10
@ToterToter1

Bitte höre auf den Fragestellern so einen Blödsinn einzureden. Nur Ihr Vermögenserwerb vor der Ehe bzw. Lebensgemeinschaft ist bei Nachweisbarkeit geschützt.

Kneetkopp  11.03.2013, 23:15
@User00100

User00100: "Das stimmt nicht, wer verheiratet ist, der ist mit für die Schulden des Ehepartners verantwortlich, egal ob man noch zusammen ist oder nicht"

Aus welcher Quelle hast dieses (falsche) Wissen denn?

mk2906  11.03.2013, 23:17
@mk2906

Nach Deinem Schwachsinn was Du da ganze Zeit von Dir gibst würde das bedeuten das zB bei Hausfrau und arbeitender Ehemann ihm alles gehört und ihr nichts. Denn hat ja alles Mann bezahlt. Und wenn sie sich scheiden lassen, dann darf sie nicht einmal ihre Unterwäsche mitnehmen, denn die gehört ihm ja nach Deiner Feststellung auch. Aber Du weißt ja anscheinend was Du schreibst.

ToterToter1  11.03.2013, 23:19
@mk2906

Wenn Du aufhören würdest zu pöbeln , dann könnte man auch mal sachlich diskutieren .

Es fließt immer der Zugewinn in den gemeinsamen Topf ,deswegen heißt es auch Zugewinngemeinschft ( wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde )

Also erbt zum beispiel jemand ein Haus während der Ehe , dann bleibt es sein Eignetum .

Läßt er sich scheiden , und das Haus hat einen Wertzuwachs von 10000 Euro , dann fallen die 10000 Euro in den gemeinsamen Topf .

Für die Schulden des anderen muß man nie gerade stehen .

Wär ja noch schöner , verschulde ich mich mal schnell und laß mich dann scheiden

Dann hätte der andere auch noch meine Schulden an der Backe .

3 Minuten überlegen und ein wenig googeln kann doch nicht so schwer sein .

mk2906  11.03.2013, 23:25
@ToterToter1

Ja genau 3min mal überlegen. Was hat denn eine persönliche Zuwendung mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen zu tun ? Ich denke Du weißt, was mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen gemeint ist, oder ? So etwas nennt man Zweck.

mk2906  11.03.2013, 23:33
@mk2906

Ist aber jetzt egal, denn das artet nur in eine Diskussion aus.

Wir sollten aber Frage beantworten:

a) Gold der Eltern ist persönliche Zuwendung. b) Kaffeemaschine interessiert GV nicht c) Ja, er darf Keller durchsuchen

mfg

Und was bitte hast Du mit den Schulden zu tun? Nichts, oder? Somit kannst Du doch in aller Ruhe abwarten und bei unseren Pfändungsaktionen werden doch meist nur verwertbare Dinge, die nicht zum laufenden Haushalt gehören, weggezockt. Und 5 Ratenzahlungen sind doch auch möglich. Viel Glück.