Darf einen Einzelunternehmer nebenberuflich Freiberuflich arbeiten?
Hallo, ich habe im April eine Gewerbe angemeldet (Einzelunternehmen) als Webdesignerin und Content Manager. Diese Woche habe ich ein Jobangebot als freiberufliche Schreibkraft (Transcriber) empfangen, das ich gerne annehmen möchte. Dies kommt von einer ausländischen Firma und dauert nur 3.5 Wochen. Schreibkraft liegt nicht auf meiner Gewerbeschein als ausgeübte Tätigkeit.
Darf ich diese 'Stelle' als privat Person / Freiberufler nehmen? Müsste ich hier Mwst. zahlen?
2 Antworten
Natürlich darf ein Freiberufler auch gewerblich tätig sein und umgekehrt....
Die Übernahme von Schreibarbeiten sind aber definitiv keine freiberufliche Tätigkeit. Also einfach die Gewerbeanzeige erweitern.
An wen willst du denn MwSt zahlen ? Als Unternehmer, der für andere Unternehmen arbeitet, bekommst du doch Geld. Je nach dem, ob du Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bist erhebst du von ihm MwSt oder nicht. Wenn ja, dann führst du sie ans FA ab.
Als Einzelnternehmer solltest Du wissen, was die sogenannten freien Berufe sind. Und Schreibdienstleistungen gehören nicht dazu.
Freiberufler ist ungleich Freelancer.
Also ggf. Gewerbeschein erweitern, wo ist das Problem?