Darf eine Zeitarbeitsfirma wirklich Lohn einbehalten?! (Vertragstrafe)

2 Antworten

Deinen Vertrag kennt hier niemand. Aber wenn du einfach die Kündigungsfrist nicht einhältst, bist du schadensersatzpflichtig. Das kann auch mehr kosten, als die Vertragsstrafe. Scheint aber auch ein seltsamer Arbeitgeber zu sein, der deine 3 Tage Kündigungsfrist nicht abwarten kann.

Hallo! Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma. Je nachdem, wie und was in deinem Arbeitsvertrag steht, ist die Vertragsstrafe "Rechtsgültig". Dazu gibt es auch Grundsatzurteile!! Ich hatte gerade letzte Woche einen Termin zu diesem Thema, weil ein Mitarbeiter mehrfach nicht zur Arbeit erscheinen ist und unter Alkoholeinfluß einen hohen Sachschaden verursacht hat. Ich habe ihm eine "Konventionalstrafe von einem Monatsgehalt abgezogen, das war in seinem Fall ca. 900.-€. Die Richterin hat mir grundsätzlich Recht gegeben, jedoch war meine Formulierung im Arbeitsvertrag nicht eindeutig, sodass ich nur 450,-E einbehalten durfte. Er hat sich wiederholt Vertragswiedrig verhalten und mir ist durch sein Verhalten ein Wirtschaftlicher Schaden entstanden. In einem SOLCHEN Fall hat die Zeitarbeitsfirma gute Chancen mit der Vertragsstrafe durch zukommen, in deinem Fall eher nicht!!!!! Ich kann dir nur raten, sprich mit deinen Vorgesetzten und bestimmt kannst du dich auf einen Auflösungsvertrag einigen. Einfach hinschmeißen geht nicht!!!! Immer "vernünftig" reden.....Viel Erfolg