Darf eine Werkstatt das Auto bis zur Zahlung einbehalten?

4 Antworten

Aus meiner Sicht ist die Sache klar und da ich so was ähnliches hinter mir habe kann ich Deine Verzweiflung gut verstehen.

Punkt eins: Der ADAC hat den Abschlepper beauftragt. Damit hast Du kein Vertragsverhältnis mit dem Abschlepper. Du hast lediglich eines mit dem ADAC. Dieser könnte wenn es Dein Vertrag so vorsieht Regress fordern. Jedoch stehen die beschriebenen Handlungen im Gegensatz zur Schadensminimierungspflicht. Auch die Aufklärungspflicht für Außer Haus Geschäfte wurde nicht eingehalten. ...und da gibt es noch weitere Angriffspunkte die von Details abhängen.

Punkt zwei: Hin zum Abschlepper.- Herausgabe fordern.- Wenn nicht herausgegeben wird - Polizei hinzuziehen (Bereits da knicken die meisten ein) Sollte die Polizei sich weigern (manchmal wird das auf Zivilrecht geschoben) weise darauf hin, dasss es eine Unterschlagung ist und sie verpflichtet sind zu kommen. Können Sie die Sache nicht sofort klären, gehst Du am nächsten Tag zum Amtsgericht (Rechtspfleger - oder nach einstweiliger Verfügung fragen) Die solltest Du ohne Problem bekommen. Diese MUSS die Polizei dann durchsetzen und notfalls das Auto herausholen. !! Vorsicht: Wenn Dich der Abschlepper des Grundstücks verweist, leiste dem Folge. Das Recht hat er.

Weise den Abschlepper darauf hin dass ER DIR SCHADENERSATZ zu bezahlen hat für jeden Tag den er den Wagen unberechtigt einbehält. (in meinem Fall Audi A4 Avant 75€ pro Tag) Das geht nach Klassen und Alter. Dafür gibt es eine Liste im Internet. http://www.kfzhilfe.de/tabelle-nutzungsausfall#Pkw
und weise Ihn darauf hin was Du jetzt unternehmen wirst. Wenn er nicht völlig dummsdorf ist wird er schleunigst den Wagen freigeben.

Punkt drei: Ein Abschlepper hat kein automatisches Pfandrecht

Rein rechtlich kann ein Vertrag zu ein und der selben Dienstleistung nur einmal geschlossen werden. Egal in welcher Form.

Die Tatsache dass der Abschleppunternehmer gekommen ist bestätigt dass er nicht von Dir beauftragt wurde sondern vom ADAC - mündlicher Vertragsschluss zwischen ADAC und Abschlepper (Sichere allen Schriftverkehr mit denen und alle Telefonate/Mails etc.)
Den Vertrag den Dir der Abschlepper untergejubelt hat (unter falschen Tatsachen) wurde über die gleiche Sache im Nachhinein geschlossen. Damit ist er erstens nichtig (also unwirksam) und zweitens können solche Geschäftsgebahren den Abschlepper teuer zu stehenkommen.

Die Ausnutzung Deiner Notlage um dich zum Unterschreiben zu bringen geht schon an die Grenze zur Nötigung.

Also beim nächsten mal Pannenspray einpacken und vor einer Unterschrift immer zwei mal überlegen. Bei einem NEIN wenn Du Dir nicht sicher bist kann Dich niemand zu zwingen.

PS.: Mein Abschlepper hat gezahlt, ich habe Ihm 100€ nachgelassen (weil es eigentlich Schuld der Polizei war mit dem falschen Formular) und er hat mir das Auto noch vor die Türe gestellt ...;-)

hoppelhase26  08.04.2016, 20:46

Nachtrag:

Kfz-Werkstätten können bei Streitigkeiten über durchgeführte Arbeiten
und deren Bezahlung ein Pfandrecht am Fahrzeug geltend machen. Das gilt
jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber gleichzeitig auch der Besitzer des Autos ist. Ist der Auftraggeber der Reparatur
nicht der Halter, muss der Betrieb den Wagen auch ohne Bezahlung an den
Eigentümer zurückgeben. Die Bedingungen regelt das Bürgerliche
Gesetzbuch (Paragraph 647).

Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 9 U
168/110) berichtet, brachte in dem Streitfall ein Oldtimerbesitzer
seinen Wagen der Marke Riley aus 1948 zu einer Autolackiererei. Diese
sollte die Rostschäden ausbessern und das Auto neu lackieren. Die Werkstatt erteilte einen Kostenvoranschlag, schickte dem Kunden jedoch später einen zweiten mit einem höheren Preis. Außerdem enthielt die zweite Vorausberechnung der Reparaturkosten den Hinweis "Verkaufslackierung ohne Garantie", woraufhin der Kunde seinen Auftrag zurückzog.

Die Werkstatt stellte die Arbeiten am Fahrzeug ein und schickte für
die bisher geleisteten Tätigkeiten eine Rechnung von rund 1.200 Euro.
Das Auto wollte der Betrieb nur gegen Bezahlung der Arbeit herausgeben.
Da jedoch nicht der Auftraggeber der Besitzer des Fahrzeugs war, sondern
seine Ehefrau, klagte diese auf Herausgabe des Autos – mit Erfolg.

Das OLG begründete sein Urteil mit der Tatsache, dass ein
Unternehmerpfandrecht nur an Sachen des Auftraggebers geltend gemacht
werden könne. Gleiches gelte für den Anspruch auf Bezahlung der
Rechnung. Ob die Eigentumsverhältnisse bei Erteilung des Auftrags
bekannt gewesen wären, sei nicht entscheidend. (mid/ts)

Wenn die Werkstatt im Auftrag des ADAC tätig war, ist das ein mehrfacher Interessenskonflikt. Erst mal tritt jemand als Schlepper auf, dann eine Person als Gutachter und zuletzt wieder ein als Werkstatt.

Klar, dass man nur mit Abschleppen nicht viel verdienen kann.

Ich denke, ein Anruf beim ADAC und beim Anwalt kann nicht schaden.

nuckles 
Fragesteller
 30.03.2010, 21:55

ADAC will nicht zahlen, weil ich diesen Youngster Tarif habe und da wohl nur ein Schaden pro Jahr drin ist. Problem ist, dass ich meine Auto gerne wiederhätte und ich es auch irgendwo nicht einsehe diesem Typen auch nur einen Cent zu bezahlen!

nuckles 
Fragesteller
 30.03.2010, 21:56
@nuckles

Vor allem hat er mir erst nachdem das Auto auf dem Hänger stand gesagt, wo die Fahrt eigentlich hingeht! Und seine Werkstatt war definitiv nicht die nächste! Bin total verzweifelt und weiß nicht, wie es jetzt weitergehen soll

Versuch doch das leidige Spiel mit dem ADAC abzuklären, um Klarheit zu bekommen und lasse dir schriftlich bestätigen das die Kosten übernommen werden, ist das gesichert das die Kosten übernommen werden, dann würde ich der Werkstatt mit Unterschlagungklage trohen und ein Fristdatum zur herausgabe setzen.

Wenn nötig wehre es gut wenn du eine Rechtschutzversicherung hättest für einen Anwalt.

L. G. Aral59

Warum hast du nicht am nächsten Tag die Reifen gewechselt und hast dein Auto mit nach Hause genommen???Hast du irgendwas schriftl.??

nuckles 
Fragesteller
 30.03.2010, 21:53

habe ich ja gemacht! aber jetzt will der ADAC plötzlich nicht mehr zahlen und der Abschlepper die Kohle von mir haben! Habe nichts schriftlich! Weder habe ich eine Rechnung noch irgendetwas anderes. Weiß noch nicht mal genau wie viel Geld er haben will. Der Besitzer dieses Autohauses ist vornehm ausgedrückt ein Riesen A-Loch und ich denke, dass Abzocken die einzige Masche dieser Firma ist!

klarakarlson  30.03.2010, 22:03
@nuckles

Wat sagt denn der ADAC dazu,warum wolln die jetzt nicht zahlen??

nuckles 
Fragesteller
 30.03.2010, 22:07
@klarakarlson

Weil ich in dem Youngdriver Tarif bin und ich schon letztes Jahr abgeschleppt wurde! Da wurden angeblich 20 € fällig von denen ich nie etwas gehört habe! Habe denen auch angeboten, dass sofort vor Ort zu bezahlen oder meine Kontodaten zu hinterlegen. Beides vergebens!