Darf eine Richterin bei einer Gerichtsverhandlung vorstrafen aus vergangenheit laut vorlesen die aber rein gar nichts mit der aktuellen Verhandlung zutun hat?

1 Antwort

Es kommt darauf an, was die Vorstrafen mit dem aktuellen Fall zu tun haben. § 243 Abs. 5 der Strafprozessordnung sagt dazu:

"Vorstrafen des Angeklagten sollen nur insoweit festgestellt werden, als sie für die Entscheidung von Bedeutung sind. Wann sie festgestellt werden, bestimmt der Vorsitzende."

Wenn du wieder wegen einer ähnlichen Tat angeklagt bist oder schon einmal zu einer besonders hohen Strafe verurteilt worden bist, kann das für das neue Urteil von Bedeutung sein. Dann wäre es unter Umständen sogar fehlerhaft, wenn die Vorstrafen in der Hauptverhandlung nicht angesprochen wurden, denn es zählt der Grundsatz der Mündlichkeit.

flachglas  29.11.2019, 00:34

Was ist Mündlichkeit?