Darf eine nicht titulierte Forderung in der Schufa stehen?

4 Antworten

Da kommen auch nichttitulierte Forderungen rein. Ganz normale Vorgänge, wie Kontoeröffnung usw. Wenn erst titulierte Forderungen drin stehen, hast du echt schlechte Karten.

kevin1905  20.02.2019, 14:27

Er bezieht sich aber wohl auf einen Negativeintrag, der ihm den Score und die Bonität verhagelt und das ist rechtswidrig.

Normalerweise dürfen doch nur titulierte Forderungen in der Schufa stehen.

Nein stimmt nicht.

Auch vor gerichtlicher Feststellung dürfen Forderungen eingemeldet werden, wenn diese unwidersprochen sind. Die genauen Bedingungen findest du in § 31 Abs. 2, Nr. 4 BDSG (§ 28a Abs. 1, Nr. 4 BDSG a.F.)

Da du aber widersprochen hast (beweisbar?) wäre die Einmeldung nach Buchstable d) rechtswidrig und der Eintragende hat sich wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB) schadenersatzpflichtig gemacht.

Ich würde also vom Gläubiger die sofortige Entfernung fordern und eine Woche Frist stellen, ebenso dich direkt an die Schufa wenden mit den Zustellungsnachweisen deines Widerspruchs und die Entfernung fordern (nicht als erledigt markieren!).

Hat das nicht den gewünschten Effekt beauftrage einen Anwalt mit der Durchführung des streitigen Verfahrens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nö, du hast doch im Vertrag mit der Bank der SCHUFA-Klausel zugestimmt, wonach jegliches vertragswidrige Verhalten eingetragen werden darf.

Das ist ein Drecksverein, aber du hast dem zugestimmt.

Was du tun kannst ist, dich an einen Fachanwalt zu wenden.

kevin1905  20.02.2019, 14:29
Nö, du hast doch im Vertrag mit der Bank der SCHUFA-Klausel zugestimmt, wonach jegliches vertragswidrige Verhalten eingetragen werden darf.

Der Fragesteller hat die Forderung streitig gestellt, damit darf sie nicht eingemeldet werden, bevor sie gerichtlich festgestellt wurde.

Statt dich auf irgendwelche nebulösen und evtl. rechtswidrigen Klauseln unbekannter Verträge (ich verweise auf die §§ 305c und 307 BGB) zu berufen, wäre es sinnvoller ins Gesetz zu schauen (§ 31 Abs. 2, Nr. 4 Buchstabe d) BDSG).

Was du tun kannst ist, dich an einen Fachanwalt zu wenden.

Muss er ggf. wenn der Eintragende die rechtswidrige Kreditgefährdung nicht umgehend beseitigt.

Trolljagd  20.02.2019, 14:36
@kevin1905

Wird der Eintragende ja nicht machen. Ich kenne das.

Die Forderung besteht. Also hat die Bank sie an die Schufa gemeldet. Das ist ja, an sich, noch nichts negatives.

Die Mitglieder der Schufa sind VERPFLICHTET, relevante Meldungen an die Schufa abzugeben.

kevin1905  20.02.2019, 14:26

Aber nicht berechtigt streitig gestellte Forderungen als offen einzumelden, bevor es eine gerichtliche Feststellung der Schuld gab.