Darf ein Vermieter das Wasser, das er für sei Garten benötigt und das er am Hausanschluss abnimmt, auf seine Mieter umlegen, wenn keine Gartennutzung existiert?

6 Antworten

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Ist der Garten nach außen abgeschottet( Sichtschutz ) ?

Ist ein ein Nutzgarten oder eher ein Garten mit Rasen und Blumen?

MfG

johnnymcmuff

Die Kosten für die Gartenpflege kann der Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter auch dann umlegen, wenn den Mietern keine Gartennutzung eingeräumt wurde, und zwar unter der Voraussetzung, daß dies mietvertraglich vereinbart wurde oder sich im Mietvertrag ein Hinweis auf § 2 BetrKV befindet.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/gartenpflege/



Gibt es einen separaten Zähler für diesen Anschluß?

wenn er es für seinen garten, für den du keine mitbenutzung hast, benutzt dann nicht. wenn der garten allgemein zur benutzung freistehen würde dann ja.

bwhoch2  02.09.2015, 08:39

Falsch: Es kommt nicht darauf an, ob der Garten mitbenutzt werden kann, sondern ob er dazu dient, das Erscheinungsbild der gesamten Anlage zu fördern. Grünanlagen um und zwischen Wohnhäusern kann man pflegen und man kann sie vergammeln lassen.

Läßt man sie vergammeln, sammelt sich dort bald neben tierischen Abfällen auch sonstiger Müll und der Anblick deutet eher auf Verwahrlosung hin, denn auf "Natur". Dementsprechend wird dann ein außenstehender die ganze Anlage betrachten. Das ist weder für die Bewohner angenehm, noch für den Werterhalt der Gebäude dienlich. Wer will schon in einer verwahrlosten Anlage leben?

Da also jeder was von gepflegten Grünanlagen hat, kann die Bewässerung auf alle Bewohner umgelegt werden. Wenn in einem Sommer, wie dieses Jahr allerdings viel bewässert werden muss, ist schon die Frage, ob das nicht evt. auch mit Augenmaß und etwas Beschränkung gemacht werden kann.

JA, wenn er damit die Grünanlage wässert die zum Haus gehört. Sollte er seine Gemüsegarten wässern ist es nicht OK.

Die Grünanlage um das Haus herum gehört zum Erscheinungsbild von Wohnanlagen und Häusern.