Darf ein unbefristeter Arbeitsvertag in einen unbefristeten umgewandelt werden?

6 Antworten

Wenn du dich auf eine andere Stelle bewirbst, wird man das wohl so sehen müssen, dass du den bisherigen (unbefristeten) Vertrag aufgibst und einen befristeten unterschreibst. Damit kann es tatsächlich sein, dass dir dein unbefristeter Vertrag nichts mehr nützt. Und das wäre alles Andere als ratsam.

Ich versteh auhc nicht, wieso das innerhalb eines Betriebs denn nötig ist. Kann man dich nicht auch mit einer befristet wirksamen Vertragsänderung umsetzen, bei der dein alter Vertrag im Hintergrund bestehen bleibt und wieder in Kraft tritt, sobald die Befristung endet?

PeterSchu  26.02.2016, 21:32

Zusatzbemerkung: du hast nichts davon erwähnt, dass dein unbefristeter Vertrag beendet wurde. Oder gibt es dazu einen Aufhebungsvertrag oder Ähnliches? Möglicherweise kannst du dich immer noch darauf berufen, dass dieser Vertrag nicht aufgehoben wurde.

Heimsi 
Fragesteller
 26.02.2016, 22:49
@PeterSchu

Ich befinde mich bis 01/2017 in Elternzeit und habe vorher einen 41,5h Job. Gerne würde ich auf 20,75 h reduzieren bzw. einen Teilzeitjob haben. Leider gibt es nicht viele Teilzeitstellen, so dass ich mich auf diese befristete Stelle beworben habe. Ich wusste aber nicht, dass mein AG keine befristet wirksame Vertragsänderungen anbieten

Heimsi 
Fragesteller
 26.02.2016, 22:36

Vielen Dank für deine Antwort. Diese sogenannte befristet wirksame Vertragsänderung bietet mein AG nicht mehr an, weil er angeblich zu viele Arbeitsplätze auf "Halde" halten müsste. Dazu ist zu sagen, dass wir ca. 350 MA sind und diese Vertragsänderung selten is.  Aber gut, nun muss ich abwägen, ob ich mich auf diesen Deal einlasse. 

Eine Umwandlung eines unbefr. in einen befristeten Arbeitsvertrag ist doch nur möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Das ist doch das Wesen eines Vertrages. Einseitig wäre das nur möglich, wenn eine Änderungskündigung mit befr. Weiterbeschäftigungsangebot ausgesprochen würde. Und das ist ja nicht so einfach.

Das ist die Kündigung des bestehenden Vertrages !

Befristet wird der neuer Vertrag ,den sie nicht annnehmen müssen.

Also Kündigung annnehmen und anderen AG suchen.

Panikgirl  27.02.2016, 19:16

Blödsinn.

Kuestenflieger  27.02.2016, 19:22
@Panikgirl

konnte ja nicht wissen das sie das nicht begreifen.

Der Arbeitsvertrag wird nicht umgewandelt. Du schließt einen neuen Vertrag ab und bist bei Abschluss mit dessen Konditionen (hier: Befristung) einverstanden.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag darf nicht in einen befristeten Arbeitsvertrag "umgewandelt" werden, wenn es sich um eine Befristung ohne Sachgrund handelt.

ABER

Deiner Schilderung entnehme ich, daß Du bereits bei dem Unternehmen unbefristet beschäftigt bist und Du Dich jetzt auf eine Stelle intern beworben hast, die aber aus Sachgründen befristet ist.

Beispiel:

Buchhalter ist unbefristet beschäftigt.

Buchhalter bewirbt sich intern auf Stelle Auslieferungsfahrer, die wegen Elternzeit zwei Jahre befristet wäre.


In diesem Fall wäre ein Sachgrund gegeben; hier kann dann tatsächlich das unbefristete Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis übergehen (Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages und Neuabschluß eines befristeten Vertrages mit Sachgrund).

Hier besteht in der Tat das Risiko, daß nach Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis beendet ist, sofern man nicht wieder unbefristet weiterbeschäftigt wird.

Das solltest Du AUF KEINEN FALL so machen.

Hier sollte lieber mit dem ArbG gesprochen werden, ob eine vorübergehende Versetzung auf die andere Stelle möglich ist (ggf. mit Rückkehroption zu der jetzigen Stelle) - dann wäre das unbefristete Arbeitsverhältnis weiterhin gegeben.

DerSchopenhauer  27.02.2016, 00:07

Es ist eigentlich unüblich (und zu riskant), daß man eine komplette Stelle von unbefristet auf befristet mit Sachgrund innerhalb des Unternehmens wechselt.

Was häufig anzutreffen ist, daß jemand, der z. B. 30 Std. in der Woche arbeitet, z. B. 10 Std. zusätzlich auf einer anderen Stelle befristet arbeitet; nach Ablauf der Befristung dieser 10 Std. hat man dann wieder 30 Std. - dazu wird aber der Arbeitsvertrag nicht gekündigt, sondern das wird durch Zusatzvereinbarung gemacht.