Darf ein Schornsteinfeger in seiner Rechnung , Grund -und Verwaltungstätigkeiten abrechnen, bisher wurde es nicht abgerechnet, ich wohne in SH?
3 Antworten
Soweit mir bekannt ist, ja, er darf.
was sind denn "grundtätigkeiten"?
die handwerkerrechnung kannste bei der steuer geltend machen.
Hier steht was darf und was nicht.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/schornsteinfegerkosten