Darf ein Polizist auch ,,außer´´ Amt seinen Dienst ausführen?

8 Antworten

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ein polizeibeamter ist niemals außer dienst und er hat sogar die pflicht außerhalb seiner dienstzeit bei straftaten einzuschreiten. ein PVB darf auch seine waffe privat führen, er hat nur die auflage dies verdeckt zu machen (so, das keiner die waffe sehen kann und sie natürlich gegen herunterfallen gesichert ist).

fastlink  04.08.2010, 18:04

Fast richtig, aber nur fast.

Ein Polizeibeamter KANN sich jederzeit in den Dienst versetzen, MUß das aber nicht.

Beispiel, Polizist, außer Dienst unterwegs, Frau und Kind dabei, beobachtet eine Straftat. Wenn er eingreift, wird er seine Frau und sein Kind eventuell in Gefahr bringen - also wird er das tunlichst unterlassen, denn letztlich entscheidet er, ob er das macht und nichts ist so wichtig wie die eigene Familie.

Beispiel, Polizist, außer Dienst, steht in einer Bank, kommt eine Bande bewaffenter Räuberlein rein und überfällt genau diese. Polizist, nicht bewaffnet, wenn er eingreift, muss er damit rechnen, hierbei sein Leben zu lassen. Das wird er tunlichst ein Eingreifen unterlassen, denn der will ja auch weiterleben und ist nicht verpflichtet, sein Leben weg zu werfen.

Beispiel, Polizeibeamter, außer Dienst, fährt mit seinem Pkw und beobachtet einen, der in Schlangenlinien umher fährt, mutmaßlich betrunken. Der wird dem hinterher fahren, hierbei seine Kollegen hinzurufen. bevor die jedoch eintreffen, stellt der sein Fahrzeug ab und torkelt davon. Nun wird er, wenn er sich so entscheidet, diesen festnehmen und bis zum Eintreffen seiner Kollegen festhalten.

Also demnach, er kann, muß aber nicht.

Romjia  04.08.2010, 18:37
@fastlink

Auch nur FAST richtig. Der Beamte MUSS in der von dir geschilderten Situation auch nicht eingreifen wenn er im Dienst ist und seine Waffe dabei hat. In einem solchen Fall wird Verstärkung angefordert und nicht in Rambomanier die Filiale gestürmt. Und ist er privat unterwegs macht er genau das selbe. Er ruft die Kollegen.

nattyman  04.08.2010, 19:25
@Romjia

schon einmal etwas vom legalitätsprinzip gehört? ein PVB muss soweit einschreiten wie es seine möglichkeiten zulassen (s. §163 StPO). daher sind nebenjobs für polizeibeamte im privaten wach- und sicherheitsgewerbe untersagt, da hier dienstliche interessen mit dem auftrag der sicherheitsfirma in konflikt stehen. ZITAT 163 StPO: "(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln." Daher muss der PVB sofort nach seinen Möglichkeiten, sowie bestem Wissen und Gewissen einschreiten, auch in der Freizeit.

Romjia  04.08.2010, 19:58
@nattyman

Eben nach seinen "Möglichkeiten". Und diese beinhalten NICHT das er sich selber in eine Gefahr bringen muss die er nicht weiter einschätzen kann. Das heißt der Polizist bleibt vor der Bank, meldet und fordert Verstärkung an. Nicht mehr und nicht weniger.

nattyman  04.08.2010, 20:14
@Romjia

das mit dem bankraub meine ich auch nicht, aber ich denke mal der fragesteller meinte bei kleineren sachen.. bei einem bankraub ist alleiniges vorgehen nur in actionfilmen möglich, aber nicht in der realität. wenn dich ein PVB zB draußen beim kiffen erwischt, muss er dich eigentlich mit zu einer ED behandlung nehmen, egal was er gerade macht.. die interessen des staats an der strafverfolgung wiegen in diesem fall mehr als seine interessen die freizeit zu genießen. das macht halt der "supercop" so. es gibt auch lockere die sagen "wo kein kläger, da kein richter". aber an und für sich müssen sie im rahmen ihrer gegebenen möglichkeiten einschreiten (s. §163 StPO; das trifft auch für beamte die gerade in ihrer freizeit sind zu).

Romjia  04.08.2010, 20:52
@nattyman

Nun ich ging aber von der vom Fragesteller geschilderten Situation aus. Wie ich ja auch geschrieben hab.

Ein Polizeibeamter ist nie ausser Dienst.Auch wenn er in seiner Freizeit Straftaten beobachtet, hat er die Pflicht einzugreifen.Er versetzt sich dann selbst sofort in den Dienst mit allen Rechten und Pflichten. Ob er einen "Falschparker übersieht"(Knöllchen) ist aber seine Sache. Bei Raserei müsste es schon sehr grobes Fehlverhalten des Kraftfahrers sein (z.B. Gefährdung Anderer) damit der Polizist einschreitet.

nattyman  04.08.2010, 19:32

dabei kommt es nur darauf an, ob er eine ordnungswidrigkeit beobachtet (da herrscht das opportunitätsprinzip vor) oder eine straftat (legalitätsprinzip). bei letzterm MUSS er einschreiten, bei ersterem KANN er einschreiten.

Romjia  04.08.2010, 19:58
@nattyman

Kommt immer drauf an wie du einschreiten definierst.,

garantiert nicht. Solche Sachen darf er in der Freizeit nicht tun und will er mit Sicherheit nicht... Bei Gefahr im Verzug muss er allerdings sofort einschreiten.

ein polizeibeamter ist niemals außer dienst und er hat sogar die pflicht außerhalb seiner dienstzeit bei straftaten einzuschreiten. ein PVB darf auch seine waffe privat führen, er hat nur die auflage dies verdeckt zu machen (so, das keiner die waffe sehen kann und sie natürlich gegen herunterfallen gesichert ist

Nein, das nicht. Aber er kann seinen Kollegen einen Tip geben. Bei Straftaten sieht das anders aus. Aber Falschparken und sowas ist ja keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.