Darf ein Lehrer Hausaufgaben als mündliche Note werten?

5 Antworten

Ich habe meinen Abschluss in NRW gemacht und das ist jetzt schon einige Jahre her. Ich weiß nicht wie es heute geregelt ist. Dazu noch in einem anderen Bundesland, in dem ich selber nie zur Schule gegangen bin.

Meiner Meinung nach darf die Hausaufgabe selbst nicht als mündliche Note gewertet werden. Das daraus gelernte Wissen jedoch schon. Ich kann jedoch an fünf Finger abzählen, wie oft ich damals meine Hausaufgaben gemacht habe.

Was mir damals nicht wirklich geschadet hat, da ich alles mit mündlicher Mitarbeit und durch gute Klausuren ausgeglichen habe. Genau das haben meine Lehrer mir damals mit ähnlichem Wortlaut auch beim Abschluss gesagt.

Long story short - ich denke Ja.

Ich verstehe dein Problem nicht.

Wie soll er sonst die Mündliche Note werden? Wenn es keinen wirklichen mündlichen Unterricht gibt, was in Informatik durchaus mal sein kann, dann kann man dafür auch schlecht eine Note geben.

Ist es dir lieber, wenn er dir nur 1 Punkt auf dem Zeugnis gibt, da du ja die Klausur verkackt hast? Immerhin könnte er dir, ohne die Übungszettel als Hausaufgaben, noch eine viel schlechtere mündliche Note geben?

Wie kannst du dich über 3 Punkte auf den Zeugnis ärgern, wenn du in der Klausur jur 1 Punkt hattest?!

Außerdem wird er wohl wahrscheinlich vorher gesagt haben, dass die Hausaufgaben mit rein zählen. Dann ist es deine Verantwortung diese zu schaffen, egal wie viel du dafür lernen musst!

Wenn es für das Zeugnis relevant ist, sollte der Lehrer die Benotung schon ankündigen. Dass die Hausaufgaben benotet werden, ist Gang und gebe und gibt Schülern außerdem die Möglichkeit, ihre Note zu verbessern, indem sie diese Hausaufgaben gut erledigen.

In Niedersachsen ist es jedenfalls so, dass zwar nicht die Hausaufgabe selbst, aber das beim Bearbeiten der Hausaufgabe erworbene Wissen bewertet werden darf.

" Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden." (Zitat aus dem Hausaufgabenerlass).

In Hessen wird es vermutlich ähnlich sein.

Ausnahmen sind 'besondere' Hausaufgaben wie Lesetagebücher, Referate, Facharbeiten usw.

Ja warum denn nicht?

Wenn Du Deine Hausaufgaben nicht machst, hast Du auch keine Leistung erbracht und somit gibt es keine gute Note. Logisch, oder?

Wenn man etwas nicht verstanden hat, dann lässt man es sich nochmals vom Lehrer erklären oder nutzt das Internet, Freunde, Klassenkameraden und arbeitet den Stoff nach, bis man ihn verstanden hat.