Darf ein kontrolleur eine 4er karte als „Beweismittel“ beschlagnahmen?
Ich habe heute morgen ein 4er ticket gekauft und es nicht entwerten können da der Busfahrer direkt losgefahren ist weswegen der automat nicht mehr ging. Als ich es an der nächsten station entwerten wollte hielt ein kontrolleur der grade eingestiegen ist mich davon ab und beschlagnahmte mein noch unbenutztes 4er ticket und 60€ strafe. Das mit der Strafe scheint ja warum auch immer okay zu sein aber mich würde interessieren ob er mir laut seinen angaben als „beweis mittel“ mein noch unbenutztes viererticket komplett wegnehmen darf?
4 Antworten
Ich glaube dafür hat er keine Berechtigung. Irgendetwas zu beschlagnahmen ist eine Hoheitliche Aufgabe und Kontrolleure sind nur Personen mit einem Lesegerät, die den ~Mindestlohn bekommen.
Das die Automaten während der Fahrt nicht funktionieren halte ich für Schwachsinn. Ergibt in meinen Augen keinen Sinn aber wenn das wirklich zutrifft, dann ist das eine Frechheit, dass ihr dafür Strafe zahlen musstet.
Ist leider gottes wirklich der fall würde mir doch absolut nichts bringen hier zu lügen haha
Ein guter Anfang wäre schon mal die Nennung des Verkehrsunternehmens & des Verkehrsverbundes. Deine Geschichte klingt ja schon etwas seltsam. Und du willst eine Rechtsberatung bin und, da sollten wir demzufolge auch wissen, ob welchem Hoheitsgebiet dies passiert ist.
Cebus (Celle, Niedersachsen)
Die Sicherstellung ergibt keinen Sinn und wenn dazu nichts in den AGB steht, solltest du auf jeden Fall einen Widerspruch bei der Verkehrsgesellschaft einlegen.
Interessante Ausrede.
Ich fahr seit >35 Jahren in diversen Städten bundesweit mit Öffis.
Du hast wohl ein Bus-Sondermodell erwischt, denn nirgendwo sonst blockiert der Entwerter nach Abfahrt.
Da würde ich mal direkt vor’m Bundesverfassungsgericht klagen.
Was würde es mir denn bringen hier zu lügen? Das gerät hat nach abfahrt nicht funktioniert und Punkt