Darf ein Chef eine Urlaubssperre über 6 Moante verhängen?

7 Antworten

Es ist zulässig, wenn dringende betriebliche Belange es notwendig machen.

Jedoch ist es in keinem Fall ein dringender betrieblicher Belang, wenn der Arbeitgeber unfähig ist, seinen Betrieb ordentlich zu planen und zu führen. So etwas darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer kompensiert werden.

Ob aber eine so ungewöhnlich lange Urlaubssperre gerechtfertigt ist oder nicht, entscheidet im Klagefall das Arbeitsgericht.

Da wirst du ohne einen Fachmann kaum weiterkommen. Gefühlt würde ich sagen: NEIN. Urlaubssperren sind zwar möglich aber sie müssen angemessen kurz und sein und angemessen lange vorher angekündigt werden; so ein Urlaub muss ja auch gebucht werden. Außerdem gibt es noch den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz und da dürfte es schwierig werden jemandem den ganzen Sommerurlaub zu streichen - da sind schließlich auch Schulferien. Auch ein plötzlicher Großauftrag muss da warten.

Ausnahmen gibt es hier allenfalls für reine Saisonarbeit (etwa in einem Skigebiet); aber das muss dann auch von Anfang an im Arbeitsvertrag stehen.

Was allerdings "angemessen kurz" und "angemessen lange vorher" ist das kann dir eben nur ein Fachmann sagen.

In den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit hat der Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch. Danach jedoch schon, hier kann ggf. Saisonarbeit oder Fachkräftemangel ein Grund für die Nichterteilung des Urlaubs sein, aber jedoch nicht auf so einen großen Zeitraum gesehen.

LG

Ganzegal94 
Fragesteller
 22.05.2018, 10:24

Er ist schon länger als 6 Monate in der Firma, deshalb finde ich die Urlaubssperre ja auch so unmöglich!

E36Lover  22.05.2018, 10:32
@Ganzegal94

Das kann ich dann auch nicht verstehen, hat sein Chef ihm denn eine Erläuterung der Urlaubssperre gegeben?

Jewi14  22.05.2018, 10:28

Es ist ein Rechtsirrtum, dass der Arbeitnehmer in den ersten 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit kein Urlaubsanspruch hat. Der Arbeitnehmer hat sehr wohl einen Anspruch. Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Grundsätzlich ist eine Urlaubssperre rechtlich in Ordnung.

Aus §7 BUrlG

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]

Ob ein halbes Jahr im konkreten Fall angemessen ist kann man so pauschal nicht beurteilen. Mein erster Impuls wäre allerdings zu sagen, dass das etwas weit geht und in diesem Umfang so nicht in Ordnung ist.

Letztlich eindeutig beantworten könnte das nur das Arbeitsgericht nach Prüfung aller Umstände.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Urlaub aufgrund dringender betrieblichen Gründe verweigern. Der passende Paragraph wurde dir schon genannt, ich sehe wie andere auch als kritisch an, wenn der Arbeitgeber gleich eine Urlaubssperre von 6 Monaten verhängt.

Durch organisatorische Maßnahmen sollten Arbeitgeber möglich sein, das Problem anders zu lösen