Darf ein Richter sich auf die Aussage vom Jugendamt stützen obwohl wir besser jetzt kooperieren?

5 Antworten

Na dann mal 

Guten Morgen!!!

Das jedenfalls mag erst mal ein Richter denken. Damit ist es aber nicht getan. 

Wie schon die anderen geschrieben haben, wird er sich die Tatsachen ansehen. Und dann wohl den Verbleib der Kinder unter hohen Auflagen bei Euch als richtig befinden. 

ABER BEACHTET

Sobald Ihr gegen diese Auflagen verstoßt sind die Kinder dann weg. Dann gibt es keine Diskussion mehr. 

So jedenfalls wird wohl die Mehrheit der Familienrichter entscheiden. 

ABER

Jeder Richter ist in diesem Staat frei in seinen Entscheidungen. 

Und Du tust wirklich besser daran, Dich um Deine Kinder kümmern zu lernen als uns hier zu fragen. Denn drei Kinder dürften Deinen Tag reichlich ausfüllen. Vor allen Dingen, da Ihr noch viel zu lernen habt im Umgang mit ihnen. 

Der Richter wird seine Entscheidung von verschiedenen Informationen abhängig machen. Von der Empfehlung des Jugendamtes, dem Erziehungsfähigkeitsgutachten, befragten Ärzten, Kindergärtnerinnen oder Familienhelfern und seinem eigenen Eindruck. Allerdings sind wenige Wochen Kooperation zwar ein guter Anfang, aber gegenüber einer langen Phase der Vernachlässigung und Kampf gegen das Jugendamt wird das vielleicht nicht reichen. Es wird also mindestens hohe Auflagen geben und eine weitere Verhandlung zu einem späteren Zeitpunkt angesetzt werden.

Der Gutachter gibt sein Gutachten ab.

Der geht also eh.

Keiner kann Dir sagen, wie der Richter befinden wird.

Das Jugendamt wird seine Gründe haben, dass sie eine Unterbringung vorziehen.

Ein Richter wird sich auf Tatsachen stützen und nicht auf irgendwelche Versprechen für die Zukunft

Der Richter stützt sich auf das, was ihm am plausibelsten und glaubhaftesten erscheint.