Darf die Verwaltung den Zugang zum Dachboden (Klappleiter) verschließen. Im Falle eines Brandes besteht keine Möglichkeit sich auf das Dach zu retten?

7 Antworten

Geht´s vom Dach irgendwie weiter? Feuerleiter oder Außentreppe, Übergang zu einem benachbarten Gebäude?

Falls nicht, so ist es absolut NICHT sinnvoll, bei einem Feuer "nach oben" zu flüchten.

Grüße, ----->

Ja der Vermieter darf das Dachgeschoss abschließen.

Sich über das Dach zu retten empfielt sich meist nicht!

Ich würde das bei mir Dritter Stock über den Balkon machen. Da hab ich eine Abseileinrichtung für meine Dachbegehungen abgelegt.

Deshalb gibt es in Miethäusern außerdem strenge Auflagen für Treppenhäuser. Damit Mieter über das Treppenhaus fliehen!

Gerade alte Dachgeschosse sind meist nur durch ein Bisserl Putz und dünne Holzlattung vom unteren Raum getrennt. Wenn sich das Feuer unterhalb ausbreitet, dann bist du schnell eingeschlossen. Andererseits besteht Gefahr, dass du voller Panik durch den Boden in einen Raum unterhalb fällst.

Dann bist du wieder gefangen. CO ist ein weiteres Hindernis, das staut sich unter dem Dach und du riechst es nicht!

Und der Gesetzgeber hat beschlossen dass der Dachboden bei Miethäusern isoliert sein muss. Wenn du nicht zum Fenster kommst musst du erst durch Isolierung, Dampfsperre, Lattung und Ziegel durch!

Da ist das Treppenhaus wesentlich besser!

Sich im Fall eines Brandes auf das Dach retten?

Dann kannste auch gleich in der Wohnung bleiben.

Ist die Nutzung des Dachbodens nicht vertraglich zugesichert darf der Vermieter den Zugang versperren.

Das sehe ich anders, weil ich die Örtlichkeit kenne. Wenn in den unteren Etagen ein Feuer ausbricht, kann ich mich über den Dachboden ins Nachbarhaus retten. Darum geht es mir. Und das sollte nicht möglich sein? Zumindest sicherer, als in der Wohnung zu bleiben.

Die Erfahrung zeigt das dort das meiste brennbare Gerümpel von "tollen" Mietern gelagert wird ;  schon gut so ! Flüchten übers Dach bescheunigt den Sog  der Flammen !  also richtig so !