darf die polizei nachts klingeln?

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Natürlich darf die Polizei klingeln. Natürlich musst du nicht öffnen. Aber die Empfehlung von heinmueck kann ich nicht verstehen. Denn es geht hier schließlich um das Wohl aller und die Nachtruhe. Solltest du aus irgendwelchen Gründen nicht wollen, dass bei dir geklingelt wird, dann rufe doch bei der Wache an und gib das an. Das kann so dokumentiert werden, dass jeder Beamte sofort sehen kann, dass man bei dir bitte nicht klingeln soll.

ABER:

Wenn gegen das Immissionsschutzgesetz verstoßen wird, dann darf die Polizei auch zur besonders geschützten Nachtzeit in eine Wohnung eindringen (Rechtslage in NRW, aber die Polizeigesetze sind i.d.R. überall sehr ähnlich). Um diese Maßnahme durchzusetzen, kann die Polizei auch Türen durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Wenn dabei etwas kaputt geht, ist dir auch nicht damit geholfen.

Ich würde auch mal mit der Hausverwaltung sprechen und diese über den unhaltbaren Zustand in Kenntnis setzen.

Wer, wenn nicht die?

Hallo Ricarda1989,

... aus Deiner Frage lese ich heraus, dass Dich der Lärm der Nachbarn zur Schlafenszeit nicht wirklich stört. Und dennoch will man, dass die Polizei die Ruhe wieder herstellt.

Nun, unsere Mittel zum Einschreiten sind bei einer gemeldeten Ruhestörung eigentlich verhältnismäßig begrenzt, das einfachste (im Gesetz das mildeste) Mittel ist natürlich das Klingeln bei einem Nachbarn, wenn der Adressat (der Ruhestörer) auf unser Klingeln nicht reagiert.

Deine Frage war aber, ob es vom Gesetz her möglich ist, dass Du nach einer polizeilichen Aufforderung verpflichtet bist, die Türe zu öffnen?

Nun, es gibt in jedem Bundesland ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, welches der Polizei bestimmte hoheitliche Befugnisse unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zugesteht.

In Hessen ist dies das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz, kurz HSOG. In diesem Gesetz wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen polizeiliche Massnahmen gegen einen "Störer" (z. Bsp. Dein Nachbar, der lärmt) und gegen einen "Nichtstörer" (z. Bsp. Du) getroffen werden können und dürfen. In den anderen Bundesländern gibt es gleiche, ähnliche oder konkretere Vorschriften. Speziell in Deinem Fall gilt der § 9 HSOG ("http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1i7o/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=138&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHErahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-SOGHEpP9")

Es wird wohl so gewesen sein, dass Du in dem Mehrfamilienhaus der einigste "Erreichbare" warst, der - ohne dass wir einen Schlüsseldienst oder die Feuerwehr holen zu müssen - für uns die Türe zum Haus ohne weitere (eigene) Probleme öffnen konnte.

Eine solche "polizeiliche Bitte" ist ... gesetzlich gesehen ... eine "polizeiliche Verfügung", die gegenüber jeder Person (Störer und Nichtstörer) ausgesprochen werden kann. Rein rechtlich gesehen, kann eine solche Verfügung auch ohne ein "Bitte" erfolgen. Da wir aber in der Regel von "helfenden Menschen" ausgehen, die die Arbeit der Polizei unterstützen, gehe ich davon aus, dass ein solches "polizeiliches" Verlangen - wie bei Dir - natürlich in der gebotenen Form der Höflichkeit erfolgt ist.

Fazit ist also: Es besteht in dem von Dir geschilderten Fall eine Verpflichtung zum Öffnen der Türe zum Mehrfamilienhaus. Eine Nichtbefolgung der polizeilichen Verfügung (in dem von Dir geschilderten Fall) ist zwar weder ordnungswidrig noch strafbar, kann aber im ungünstigsten Fall trotzdem Kosten nach sich ziehen.

Diese Kosten könnten z. Bsp. die Türöffnungskosten durch einen Schlüsseldienst oder der Feuerwehr sein. Auf diese Kosten wird die Polizei nicht "sitzen" bleiben, sondern sie wird sie einmal vom Verursacher (Deinem Nachbar der lärmt) oder wenn dieser die Kosten nicht bezahlen kann, unter Umständen von Dir zurückfordern.

Klingt ungerecht? Menschlich gesehen ist es auch so ... gesetzlich gesehen ist es Recht.

IdS

MrDirekt

JA die müssen ja rein kommen wenn sie im einsatz sind

Ich empfehle: Nicht öffnen.

Es gibt kein "TüraufmachmusswennsklingetGesetz".

Stephanie08  12.12.2009, 01:10

Super !!!!!!!!!