Darf die Polizei meine Fingerabdrücke einfach ohne Beweise mit der einer Tat vergleichen?

12 Antworten

denk mal über deine frage nach.. wenn die polizei im rahmen der ermittlungen spuren und beweise sichert und auswertet und du gehörst zu den leuten, die mit der tat evtl. etwas zu tun haben, dann darf sie natürlich beweise sichern und dazu gehören dann auch deine fingerabdrücke...

Sicher darf sie - muss sie sogar bei einem entsprechenden Verdacht. Das dient schließlich der Beweisfindung - entweder gegen dich als Täter oder aber für dich als Unschuldiger.

Ohne Beweise? Also zuerst ermittelt man und dann hat man die Beweise. Ist doch Blödsinn, dass man die Beweise vor der Ermittlung haben muss, um überhaupt ermitteln zu dürfen.

Das darf sie.

Die Polizei ruft nicht unbedingt "DEINE" Fingerabdrücke ab, auf deine Person / deinen Namen bezogen.

Sondern es liegt eine Tat vor und es ist eventuell bekannt das der Täter das Alter "X" hat.

Dann ruft die Polizei Fingerabdrücke in diesem Altersbereich ab.

Das bedeutet einn paar Jahre davor und danach.

Erst wenn sich konkrete Fingerabdrücke herausgestellt haben, werden die Daten Personifiziert.

Zunächst wissen die Beamten also nur, das sie passende Fingerabdrücke haben. Wem sie gehören, das wird später konkretisiert.

Und daher sind deine Daten geschützt. Selbst wenn deine Fingerabdrücke bei einer Suche einbezogen wurden.

Der Fingerabdruck soll ja als Beweis dienen -> wenn man schon welche hätte bräuchte man den Fingerabdruck ja nicht mehr.

Natürlich geht das nur bei Verdacht dass du eine Straftat begangen hast.